Datum:

Fleisch-Verbände gegen Raumplanungs-Revision

Die Fleischbranche wehrt sich gegen Gewerbebauten in der Landwirtschaftszone: Sie seien agrarpolitisch kontraproduktiv, weil der nötige Strukturwandel gehemmt werde.

von Foodaktuell Importer

Der Verband Schweizer Metzgermeister (VSM) und die
Schweizer Fleisch-Fachverbände (SFF) werden eine Teilrevision des
Raumplanungsgesetzes bekämpfen, wenn die geplante Ausweitung
nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe weiterverfolgt wird. Dies
unterstrich die Fleischbranche im kürzlich beendeten
Vernehmlassungsverfahren.

Fleischverarbeiter und -handel sind die wertmässig wichtigsten Vermarkter
der landwirtschaftlichen Produktion. Die Teilrevision des
Raumplanungsgesetzes sei eine rein agrarpolitische Angelegenheit: Die Revision möchte es den Bauern zusätzlich erleichtern, auf ihren Höfen
nichtlandwirtschaftliches Gewerbe als Nebenbeschäftigung zu betreiben.

Die
Fleischbranche hält dies für agrarpolitisch kontraproduktiv, weil damit
unrationelle Problembetriebe künstlich
aufrechterhalten werden. Der notwendige Strukturwandel wird gehemmt, und die
Wachstumsmöglichkeiten leistungsfähiger Bauern, mit einem Flächenzuwachs zu
rentablen Betriebsgrössen zu gelangen, ist
beschnitten.

Andere Möglichkeiten suchen

Die Verbände der Fleischbranche sind sich der Schwierigkeiten der
Landwirtschaft bewusst. Eine Förderung nichtlandwirtschaftlicher
Nebenbetriebe ist aber die falsche Antwort auf die Herausforderung. Alternativ sind im
Bereiche des Raumplanungsgesetzes Massnahmen denkbar, wie die
erleichterte Nutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude als
Wohnraum für Dritte oder die Lockerungen der einschränkenden Bedingungen für
die bodenunabhängige Agrarproduktion (sog. „innere Aufstockung“).

Eine punktuelle Revision des Raumplanungsgesetzes ist jedoch unnötig und
verfehlt. Die umfassende Überprüfung der Raumentwicklung in der Schweiz und
des Raumordnungsrechts, die auf das nächste Jahr in Aussicht gestellt wird,
ist zu begrüssen. Aber es besteht kein Grund, eine vorgezogene Teilrevision
isoliert durchzuführen.

Im Rahmen einer Gesamtschau soll geprüft werden, ob
und wie die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen
ohne Wettbewerbsverzerrungen und ohne agrarpolitisch negative Auswirkungen
anders genutzt werden können. (Medienmitteilung VSM und SFF)