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«Berg» und «Alp»-Deklaration wird geschützt

Der Bundesrat hat heute eine neue Berg- und Alpverordnung verabschiedet. Berg- und Alpprodukte sind ab 2007 geschützt.

von Foodaktuell Importer

Ab nächstem Jahr gilt, dass wenn „Berg“ oder „Alp“ auf einem Produkt steht, auch
„Berg“ oder „Alp“ drin ist. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die
Berggebiete (SAB) begrüsst diesen Schutz der Berg- und Alpprodukte, der sowohl den
Bauernfamilien wie auch den Konsumentinnen und
Konsumenten zu Gute kommt.

Konsumentinnen und Konsumenten verbinden die
Ausdrücke „Berg“ und „Alp“ mit Tradition, Genuss, Natur
pur, Gesundheit, hoher Qualität, würzigem Geschmack
usw.. Die Verwendung dieser beiden Begriffe „Berg“ und
„Alp“ bei Lebensmitteln ist jedoch heute nicht klar geregelt.
Das gute Image von Bergprodukten darf nicht missbraucht
werden.

Deshalb setzte sich die SAB seit Langem für
einen rechtlichen Schutz ein und begrüsst die heute vom
Bundesrat verabschiedete Verordnung über die
„Kennzeichnungen Berg und Alp für landwirtschaftliche
Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche
Erzeugnisse“. Sie ist überzeugt, dass die neue
Verordnung ein gutes Instrument für die Unterstützung der
Berglandwirtschaft ist.

Neu dürfen Waren nur als Berg- oder Alpprodukt
bezeichnet werden, wenn der Rohstoff dazu aus dem
genau definierten Berg- und Sömmerungsgebiet stammt.
Die Anforderungen an die Verarbeitungsbetriebe (z.B.
Metzgereien) sind vom Gebiet her erweitert und ebenfalls
genau geregelt. Die SAB ist überzeugt, dass dank dieser
klar definierten Herkunft die Bergprodukte eine Chance als
Spezialitäten haben und zur Wertschöpfung einer Region
beitragen.

Mit der Kennzeichnung werden bessere
Möglichkeiten für die Vermarktung der speziellen,
qualitativ hochwertigen Produkte aus dem Berggebiet
geschaffen. Auch eine Abgrenzung gegenüber
Billigprodukten wird ermöglicht.

Die SAB wird sich weiterhin für eine produktive
Landwirtschaft und für Verarbeitungsbetriebe im
Berggebiet einsetzen. Denn regionale Betriebe, wie z.B.
Käsereien, können Arbeitsplätze und Ausbildungsstellen
in den Regionen sichern. Dies ist wichtig für die dezentrale
Besiedlung und soll eine Abwanderung aus den
Bergregionen verhindern.

Die neue Verordnung schützt die Produkte von
Bergbauernfamilien und garantiert gleichzeitig den
Konsumentinnen und Konsumenten die wahre Herkunft
des Produkts. Diese können zukünftig sicher sein, dass
sie ein echtes Berg- oder Alpprodukt kaufen und damit die
Arbeit der Bergbauernfamilien honorieren. (Medienmitteilung SAB)

Bergkäse oder Käse aus Bergmilch?

Die Bezeichnung „Bergprodukt“ (z.B. Bergkäse) ist nur noch zugelassen, wenn die Rohstoffe aus der Bergregion stammen und auch dort oder in angrenzenden Gemeinden verarbeitet werden. Bei einer Verarbeitung ausserhalb der Bergregion darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden (etwa „Joghurt aus Bergmilch“).

Ferner hat der Bundesrat die Strukturverbesserungsverordnung geändert. Danach werden Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung einheimischer und regionaler Produkte unterstützt, sofern daran überwiegend die Landwirtschaft beteiligt ist. (Quelle: LID)