Bundesrat bleibt bei 80 Prozent
Die Swissness-Vorlage wird dem Parlament mit der 80-Prozent-Regel vorgelegt. Dies hat der Bundesrat entschieden. Die Lebensmittelverarbeiter tun sich nach wie vor schwer mit dieser Absicht – und künden Widerstand an.
Die Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) tut sich schwer mit dem Entscheid zur Swissness. Am 18. November hat der Bundesrat entschieden, dass 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit ein in der Schweiz hergestelltes Nahrungsmittel mit dem Schweizerkreuz ausgelobt werden darf.
Ausnahmen sind möglich bei Rohstoffen, die in der Schweiz nicht (Kakao), oder in ungenügender Menge vorhanden sind. Wirtschaftliche Gründe, etwa billigere Rohstoffe im Ausland, rechtfertigen keine Ausnahme.
«Nicht umsetzbar»
«In dieser Form werden sich die Gesetzesvorgaben nicht umsetzen lassen», sagt Fial-Co-Geschäftsführer Franz U. Schmid. Viele Lebensmittelverarbeiter stellten Produkte her, bei denen die 80-Prozent-Gewichtsvorgabe trotz Ausnahmen nicht einhaltbar sei oder nehmen Anstoss daran, dass sich die Swissness ihrer Produkte aufgrund weniger Prozente der Zutaten entscheiden solle.
Deshalb fordert die Fial eine Regelung, die dem Nahrungsmittelhersteller die Wahl zwischen den Kriterien Wert oder Gewicht von je 60 Prozent lässt. Ferner sei wichtig, sagt Schmid, dass Firmen, die ihre Produkte vollständig in der Schweiz herstellten, die Vorgaben der Swissness aber weder wert- und gewichtmässig erfüllen können, diese weiterhin mit «Swiss made» ausloben dürfen.
Er hofft, dass das Parlament die Vorlage entsprechend nachbessert. So wie für Produkte aus Liechtenstein eine Lösung gefunden worden sei, müsse man auch gegenüber der im Inland produzierenden Nahrungsmittel-Industrie flexibler regulieren. Franz U. Schmid erwartet, dass es im Parlament eine engagierte Debatte und vor allem beim Erlass der Verordnungen mit den Ausnahmeregelungen, zu grossen Streitereien zwischen den verschiedenen Akteuren kommen wird.
Die Konsumentenschutzorganisationen beispielsweise haben sich kritisch zu einigen vorgesehenen Ausnahmen geäussert: Mit ihnen unterlaufe der Bundesrat den eigenen Grundsatzentscheid. Positiv haben sich hingegen Landwirtschaftsorganisationen und Fromarte geäussert.
Zu wenig einheimische Rohstoffe
Ein weiterer Aspekt in Schmids Argumentarium ist die Rohstoffversorgung. Der Eigenversorgungsgrad bei Rohstoffen wie Biskuitweizen oder Zucker würde niemals ausreichen, sagt er. Biskuitweizen stammt derzeit zu 20, Zucker zu rund 45 Prozent aus Schweizer Anbau. Dies ist seiner Ansicht nach ein Argument mehr, um von 80 auf 60 Gewichtsprozente herunterzukommen und gleichzeitig das alternativ anrufbare Wertkriterium von 60 Prozent einzuführen.