Verkäsungszulage muss bleiben
Für Fromarte ist klar, dass die Verkäsungszulage nicht gekürzt werden darf. Jacques Gygax will zudem ein Ende der Ungleichbehandlung der Landwirtschaft gegenüber dem Gewerbe erreichen.
«Wenn wir so viel Energie investiert hätten in den Verkauf von Käse, anstelle in das Eintreiben der Gelder für den Butterentlastungsfonds, wäre ziemlich viel Käse verkauft worden.» Dies sagte Jacques Gygax letzten Freitag anlässlich der Delegiertenversammlung von Fromarte am Tag der Milchwirtschaft in Weinfelden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne Fromarte aber auf über 91% eingezahlter Beiträge blicken.
Doch die Butterentlastungsmassnahmen sind nicht die einzige Front, an der Fromarte kämpft. Die drohende Kürzung der Verkäsungszulage macht Fromarte zu schaffen. Denn für 2011 fehlen 45 Mio. Franken. Laut Bundesratsbeschluss soll die Zulage für verkäste Milch per 1. Januar 2011 um 3 auf 12 Rappen gekürzt werden. Der Vorschlag von Fromarte, der die Einführung einer «Eintrittschwelle» (Mindestfettgehalt) für den Erhalt der Zulage vorsah, solle mangels gesetzlicher Grundlage verzichtet werden. Diese Eintrittschwelle von 150?g/kg Fett in der Trockenmasse will Fromarte aber noch einmal beantragen. Ausserdem soll die Erhöhung der Siloverzichtszulage verlangt werden.
Verantwortung liegt bei BO Milch
René Kolly, Präsident von Fromarte, führte noch einmal aus, dass die Motion Aebi in ihrer ursprünglichen Version nicht umsetz-bar ist und dass das Abstimmungsergebnis
im Nationalrat wahltaktischen Charakter hatte. Fromarte wird die Motion weiterhin bekämpfen und ist überzeugt, dass eine Mengensteuerung nur funktioniert, wenn sie in der Verantwortung aller Markt- und Vertragspartner liegt, also der BO Milch, und nicht nur in den Händen der Milchproduzenten.
Vereinbarung unterschrieben Jacques Gygax informierte zudem, dass letzte Woche eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge zwischen Fromarte, SMP und der Vereinigung der Milchindustrie (VMI) unterschrieben wurde. Denn die Vereinbarung zur Restfinanzierung der Qualitätskontrolle (QK) läuft per Ende Jahr aus und der Bund schreibt nur noch vor, was man liefern darf und nicht, was in den Milchkaufvertrag kommt. Die Untersuchungskriterien der Milchprüfung werden den EU-Minimalvorgaben angepasst. Neu werden zwei Proben pro Monat genommen, wobei das schlechtere Ergebnis zählt. Die Grundanforderungen sind noch immer Keimzahl, Zellzahl, Hemmstoff und Gefrierpunkt. Hinzu kommen aber spezifische Qualitätskriterien für Käsereimilch, wobei Fromarte das Bonus-Malus-System empfiehlt. Ausserdem übernimmt der Erstmilchkäufer die Milchpreiszuschläge und kann die Abzüge verwenden.
Keine Ungleichbehandlung mehr
Einen weiteren Markstein will Fromarte bei der Ungleichbehandlung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe setzen. Denn die Landwirtschaft werde gegenüber dem Gewerbe bevorzugt. Das Problem spitze sich zu, denn weiterhin erhalten bäuerliche Unternehmen und Genossenschaften zinslose Darlehen, während ein privater Käser in die Röhre schaut. Dieser Wettbewerbsverzerrung will Fromarte nun mit Interventionen über den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) und über die Politik begegnen, sodass künftig Gewerbe und Landwirtschaft mit gleich langen Spiessen antreten. Die Diskriminierung im Berggebiet konnte weitgehend beseitigt werden.