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Wirksame Barriere gegen mögliche Schadstoffe

Beim Thema Migration ist die Verpackungsbranche einen Schritt weiter. Eine neue Guideline definiert die Barrierewirksamkeit von Innenbeuteln für Lebensmittelpackungen aus Recyclingkarton.

Lebensmittelverpackungen aus Recyclingkarton sind ökologisch sinnvoll, sie enthalten aber Stoffe, die in die Lebensmittel übergehen können und die gesundheitlich schädlich sind. Dazu zählen Mineralöl, Phtalate sowie eine Menge von Stoffen, die noch unerforscht sind und deren toxische Wirkung unbekannt ist. Eine vollständige Erforschung dieser und eventuell neu auftauchender neuer Stoffe ist unrealistisch. Die Joint Industry Group on Packaging für Food Contact (JIG), ein Gremium des Schweizerischen Verpackungsinstituts SVI, hat deshalb Kriterien für sichere Folien und eine Methode zur Messbarkeit der Barrierenwirksamkeit entwickelt - und verschiedene Folien für Innenbeutel so getestet. Das Resultat ist eine Guideline, deren Ziel ist, das Vertrauen der Verpackungshersteller und der Lebensmittelindustrie in die Barrierenwirksamkeit von Innenbeuteln zu verstärken. Zahlreiche Kunststoffe genügen den definierten Anforderungen. Das SVI stellte die Guideline am 17. Februar der Fachpresse vor, öffentlich wird sie Anfang März.

Ein Standard für die Industrie
Raymond Schelker, Projektleiter der JIG, erläuterte die Hintergründe zur Guideline: Eine funktionelle Barriere ist nie völlig dicht. Als genügend wirksam gilt eine Barriere deshalb, wenn die Migration bekannter Stoffe unter den Grenzwert reduziert werden kann, der für diese Stoffe gilt, und wenn die Migration von nicht abgesicherten Stoffen so stark reduziert werden kann, dass sie als gesundheitlich betrachtet werden können, selbst wenn sie sich als hoch toxisch herausstellen würden. Mit einer standardisierten Messmethode wurde gemessen, wie stark Vertreter-Stoffe (Surrogate) mit bekannter Flüchtigkeit und Polarität migrieren. Die Aussage der SVI-Guideline lautet aufgrund dieser Messungen: «Die Barrierewirksamkeit wird als genügend erachtet, wenn bis zum Mindeshaltbarkeitsdaum des Produkts der Übergang vom Recyclingkarton durch die Barriere in den Rezeptor für keinen Surrogatstoff 1 Prozent überschreitet. Die Verwendung von Recyclingkarton in einer äusseren Faltschachtel oder einem Transportkarton wird dann als gesundheitlich unbedenklich betrachtet.» Die Guideline bezieht sich auf übliche Faltschachteln aus Recyclingkarton und auf trockene Lebensmittel mit einer längerfristigen Lagerung bei Lagertemperatur. Sie bezieht sich nicht auf die Bedruckung der Kartonschachtel, die lebensmitteltauglich sein muss, nicht auf die organoleptischen Eigenschaften und nicht auf die Migration aus dem Innenbeutel, also aus der Barriere. Mit der Guideline und mit der Standardmessmethode seien die Instrumente da, um gemeinsam in der Branche zu einer Lösung und möglicherweise zu einem Standard zu kommen, sagte Schelker. Die Methode werde auch in anderen Labors noch überprüft. Auch in der EU sei man interessiert an der Guideline. Es liege nun an der Verpackungsindustrie, damit ihre Produkte zu testen.
BASF in den Startlöchern
Bereits getestet hat der Chemieriese BASF. Die technische Lösung sei bereits vorhanden, sagte Frank Reil vom Chemieriesen BASF. Das Produkt Ultramid, ein Polyamid, das querbeet in allen Industrien verwendet wird, erfüllt die Vorgaben der Guideline. Für Andres Zopfi, den Geschäftsführer des Schweizerischen Verpackungsinstituts ist klar, dass eine Kombination von Recyclingkarton und Kunststoff-Innenbeutel sowohl ökologisch als auch ökonomisch die beste Lösung ist. Manche Hersteller von Verpackungen für Teigwaren oder Salz sind von Recyclingkarton auf Frischfaserkarton umgestiegen. Das könne aber nicht für die ganze Industrie die Lösung sein, betonte Zopfi, der Ressourcenbedarf wäre viel zu hoch. roland.wyss@rubmedia.ch

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