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Kartoffelbranche gegen Versteigerung

Der Bund will die Importkontingente für Speisekartoffeln künftig versteigern. Die Branche ist dagegen: Um bisherige Schwierigkeiten bei den Meldungen zur Inlandleistung zu umgehen, gebe es bessere Lösungen.

Der Bund möchte mehr Wettbwerb im Kartoffelmarkt. Für die Branche ist die Versteigerung von Import­kontingenten der falsche Weg dazu. (Bild: zVg)

Die Importkontingente für Speisekartoffeln von 6500 Tonnen sollen künftig nicht mehr nach Inlandleistung verteilt, sondern versteigert werden. Das schlägt der Bund in seiner Anhörung zu einer neuen Einfuhrverordnung vor. Zusätzliche Kontingente, die notwendig würden, sollen nach dem Windhundverfahren verteilt werden. Die bisherige Inlandleistung ist definiert als die Menge, die «konsumfertig verpackt von den Abpackunternehmen an den Detailhandel verkauft wird». Das sind 24 Firmen, die zusammen eine Inlandleistung von rund 100 ooo Tonnen melden. Das BLW möchte den Systemwechsel, weil die Verodnung nicht buchstabengetreu umgesetzt wird. In der Verordnung wird nur die im Detailhandel verkaufte Menge als Inlandleistung definiert, obwohl offensichtlich ist, dass auch der Gastronomie-Kanal, der immerhin 40 Prozent der gesamten Speisekartoffeln ausmacht, dazugezählt werden muss. Dieser wird de facto auch dazu gezählt, aber manche Abpackbetriebe liefern über Grosshändler an die Gastronomie, was zu Abgrenzungsproblemen führt.Das BLW deckte bei Kontrollen verschiedene Falschangaben auf. «Das aktuelle System führt zu Unsicherheiten, Streitfällen und Rekursen», sagt Reto Strebel, Leiter des Fachbereichs Import und Export beim BLW. Ein Systemwechsel sei deshalb zwingend. Das BLW möchte auch mehr Wettbewerb im Kartoffelmarkt, die Inlandleistung zementiere die Strukturen, im internationalen Vergleich stehe das Schweizer System «quer in der Landschaft».

Alle sind dagegen
Die Produzenten und der Handel haben ihre Ablehnung des BLW-Vorschlags bereits deutlich gemacht. Rudi Fischer, Präsident des Kartoffelproduzentenverbandes, erklärte in der Bauernzeitung, eine Versteigerung führe zu einer Preissteigerung bei den Kontingenten. Diese Steigerung müsste letztendlich von den Produzenten bezahlt werden. Und Marc Wermelinger, Geschäftsführer des Händlerverbandes Swisscofel, sagt, eine Versteigerung würde im Markt unweigerlich zu Turbulenzen führen. Wer sich für teures Geld ein Importkontingent ersteigern müsse, interessiere sich erst in zweiter Priorität für die Vermarktung der Inlandernte. Beim System mit der Inlandleistung sei es umgekehrt. Es sei zudem nicht auszuschliessen, dass die Importkartoffeln auf die Preise der Inlandkartoffeln drücken würden.
Auch Verarbeiter befürchten Unruhe
Die Kartoffelverarbeiter wären vom Wechsel bei den Speisekartoffeln zwar nicht direkt betroffen. Sie beziehen importierte Kartoffeln über das Kontingent der Veredelungskartoffeln von 9250 Tonnen. Trotzdem sind die Verarbeiter dagegen, wie Urs Reinhard, Geschäftsführer der Swiss Convenience Food Association (SCFA) sagt. In der SCFA sind Firmen wie Zweifel, Bina Bischofszell, Frigemo, Kadi, Hilcona oder Nestlé vertreten. Wenn die Verordnung unbedingt geändert werden müsse, gäbe es bessere Lösungen, sagt Reinhard. «Aber das BLW schiesst hier mit Kanonen auf Spatzen.» Auch die Verteilung der Zusatzkontingente im Windhundverfahren sei keine gute Idee. «Es kann nicht sein, dass der erste, der mit einem Lastwagen an der Grenze steht, den Zuschlag erhält.» Das könne ungeahnte Folgen für die Marktordnung haben. Der Begriff der Veredelung ist nicht restlos geklärt, einzelne Verarbeiter, die nicht Mitglied von SCFA sind, importieren laut Reinhard Speisekartoffeln, die lediglich geschält und vorgekocht werden. Er befürchtet deshalb, dass bei einer Versteigerung der Speisekartoffeln vermehrt das Kontingent für Veredelungskartoffeln in Anspruch genommen würde. Dies könnte das BLW dazu bewegen, auch bei den Veredelungskartoffeln auf eine Versteigerung zu setzen. Strebel vom BLW sagt, bei den Veredelungskartoffeln gebe es vorläufig keine Pläne für eine Systemänderung. Was aber nicht heisse, dass man da nicht in Zukunft auch mal Änderungen ins Auge fassen könnte.
Bessere Lösung
Die Branche schlug dem BLW bereits vor einem Jahr eine Alternativlösung vor. Als Inlandleistung würde neu die Menge definiert, welche die Abpackbetriebe in verpackter Form weiterverkaufen. Dies unabhängig davon, in welche Kanäle sie verkauft werden. So, sagt Wermelinger, wäre das vom BLW beklagte Hauptproblem der Doppelmeldungen von Inlandleistungsmengen gelöst. Durch Zedierung könnten die Abpackbetreibe bei Bedarf ihre Kontingentsanteile an weitere Firmen abtreten. Für BLW-Mann Strebel ist diese Lösung allerdings nicht befriedigend. «Wenn die von den Abpackbetrieben angenommenen Mengen erhoben würden, könnten wir bei den Produzenten die Gegenseite des Geschäfts prüfen», sagt er. «Die Branche will ja aber die abgepackten Mengen erheben. Das können wir nicht kontrollieren, da würde wieder Tür und Tor für Schummeleien geöffnet.» Lösung wird weiterhin gesucht Wermelinger sagt, er sei zwar erstaunt, dass das BLW offenbar eine Tabula rasa-Variante wünsche, aber man werde weiterhin versuchen, in der Branche eine gute Lösung zu finden, welche auch das BLW zufriedenstelle. Die Anhörung läuft noch bis Mitte April, bis Mitte März soll eine Lösung stehen. Eine prüfenswerte Variante könnte laut auch Wermelinger sein, dass jene Mengen erhoben würden, welche die Abpackbetriebe direkt von den Produzenten kaufen. Für die Abpackbetriebe würde das einen Mehraufwand mit Schlussabrechnungen bedeuten, weil beim Einkauf und bei der Einlagerung von manchen Sorten, etwa bei Agria, noch nicht klar sei, ob die betreffenden Mengen letzlich in den Speise- oder in den Verarbeitungssektor gingen. Die Versteigerung jedenfalls, sagt Wermelinger, würde das bisher geltende Agreement zwischen Handel und Produzenten in Frage stellen, dass nämlich keine Frühkartoffeln mehr importiert werden, sobald die einheimischen Frühkartoffeln auf den Markt kommen. Denn wer für ein Kontingent bezahlt habe, werde die entsprechenden Kartoffeln in jedem Fall importieren und verkaufen wollen. Dasselbe gelte natürlich auch für Einfuhren nach dem Windhundsystem. roland.wyss@rubmedia.ch

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