Bessere Kontrollen bei geschützten Herkunftsangaben
Die Deklarationskontrollen von Bund und Kantonen für Lebensmittel sollen besser koordiniert werden. Der Bundesrat prüft eine gemeinsame Plattform, wo Informationen und Ergebnisse bereitgestellt werden könnten. Das Ziel ist es, Lebensmittelskandale möglichst zu verhindern.
Im Konsumenten- und Produzentenschutz bei Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln gibt es Mängel. Bei der Deklaration von GUB/GGA (AOP/IGP)-Produkten, von Berg- und Alp-Produkten, von Geflügelfleisch und Wein gibt es zu viele Verstösse. Zu diesem Schluss kommte der Bundesrat in einem Bericht, der am 4. März als Antwort auf ein Postulat von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) publiziert wurde. Beispielsweise werde die Meldepflicht von Zertifizierungsstellen bei festgestellten Unregelmässigkeiten nur selten erfüllt. «Das macht ein koordiniertes Eingreifen der verschiedenen Kontroll- und Aufsichtsorgane schwierig», schreibt der Bundesrat.
Auch beim Vollzug harzt es. So habe der Bund heute keinerlei Möglichkeiten, Massnahmen der für die Lebensmittelkontrolle zuständigen kantonalen Stellen zu koordinieren oder diese entsprechend zu instruieren. Zudem komme es nicht selten vor, dass Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt würden oder im Falle einer Verurteilung nur milde Geldstrafen verhängt würden. Nur beim Biolandbau würden die Behörden mittels einer Weisung über die Anzeige von Unregelmässigkeiten instruiert. Bioprodukte sind also von den Problemen weniger betroffen.
Das soll künftig auch für andere landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel gelten. Der Bundesrat schlägt hierzu eine bessere Koordination und Information zwischen den involvierten Behörden vor, wie er im Bericht schreibt. Dies sei in einem Umfeld der zunehmenden Marktöffnung besonders wichtig. Falsche Deklarationen oder andere Schwindeleien müssten aufgedeckt und bestraft werden. Sowohl Produzentinnen und Produzenten als auch die Konsumentinnen und Konsumenten wollten Wettbewerbsverzerrungen bekämpfen.
Die Regierung schlägt in ihrem Bericht vor, Informationen und Ergebnisse von Kontrollen auf einer gemeinsamen Plattform bereitzustellen. Eine solche Plattform würde ermöglichen, den zuständigen Behörden einerseits die Daten der Kontrollen auszuwerten und andererseits einzugreifen.
Im Jahr 2015 ist laut Bundesrat ausserdem eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe beauftragt worden, die Einsetzung einer Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen entlang der Lebensmittelkette umzusetzen.