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Bleibt die Nahrungsmittel-Industrie exportfähig?

Die Suche nach einer Alternative für das «Schoggi­gesetz» ist im Gang. Die gleichzeitige Umsetzung der agrarprotektionistischen «Swissness»-Regulierung erschwert die Situation zusätzlich.

Was sich schon seit mehr als zehn Jahren abzeichnete, ist nun Gewissheit: An der 10. WTO-Ministerkonferenz vom vergangenen Dezember wurde ein weltweites Verbot von Exportsubventionen im Agrarbereich beschlossen. Für Agrarrohstoffe in verarbeiteten Produkten wie Milch in der Schokolade oder Weizen in Biskuits gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Weil der Ausgleich des agrarpolitischen Rohstoffpreis-Nachteils der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie gemäss «Schoggigesetz» als Exportsubvention bezeichnet wird, betrifft das Verbot auch die Anwendung des «Schoggigesetzes». Der Bundesrat hat seine Absicht kundgetan, eine Ersatzlösung für das bestehende Ausgleichssystem bereits 2018 in Kraft zu setzen. Somit bleibt das «Schoggigesetz» noch mindestens bis Ende 2017 in vollem Umfang anwendbar. Zwar wird im Beschluss der WTO-Ministerkonferenz eine bereits früher existierende Absichtserklärung zur Nichterhöhung der Mittel während der Restlaufzeit wiederholt. Dies ändert aber nichts daran, dass die für die Schweiz rechtlich verbindliche WTO-Obergrenze für das jährliche Schoggigesetz-Budget 114,9 Millionen Franken beträgt.

Für Unternehmen und Landwirtschaft existenziell
Grundstoffe wie Milchpulver und Mehl kosten in der Schweiz wegen des Agrargrenzschutzes zwei- bis dreimal so viel wie im Ausland. Ohne Ausgleich dieses politischen Kosten-Handicaps wären die mit diesen Grundstoffen hergestellten Schweizer Produkte auf den Exportmärkten nicht wettbewerbsfähig. In den letzten vier Jahrzehnten geschah dieser Ausgleich über das «Schoggigesetz». Damit können heute knapp 300 000 Tonnen Milchäquivalente und über 30 000 Tonnen Weizenmehl in verarbeiteter Form unter dem «Schoggi-Gesetz» exportiert werden – dies entspricht beinahe zehn Prozent der Schweizer Produktion von Milch bzw. Weizenmehl. An einem funktionierenden Ersatz für das Schoggigesetz haben somit sowohl die Industrie als auch die Landwirtschaft ein starkes Interesse. Erste zwischen der Landwirtschaft, der ersten Verarbeitungsstufe und der Bundesverwaltung geführte Diskussionen sehen als Ersatzlösungen eine Umlagerung der heutigen «Schoggigesetz»-Mittel in Direktzahlungs-Zuschläge an Milch und Getreide produzierende Landwirte vor. Dabei wird es Aufgabe der privaten Branchenorganisationen sein, diese Zuschläge ohne wesentliche Mitwirkung des Staates wieder einzuziehen und aus den damit generierten Mitteln das Preisgefälle zwischen in- und ausländischen Rohstoffpreisen auszugleichen und den exportierenden Nahrungsmittelherstellern Schweizer Rohstoffe zu international wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten. Als Anreiz zur wirkungsvollen Aufrechterhaltung dieses privaten Ausgleichsmechanismus ist die Einräumung einer bewilligungsfreien Möglichkeit der Exporteure, ausländische Rohstoffe zwecks Verarbeitung und Re-Export zollfrei zu importieren (aktiver Veredelungsverkehr), ein unverzichtbarer Bestandteil der Ersatzlösung.
Swissness-Regulierung erschwert die Lösung
Die agrarprotektionistische Ausgestaltung der neuen «Swissness»-Regulierung schränkt den Wert des aktiven Veredelungsverkehrs aber dort ein, wo die betreffenden ausländischen Rohstoffe die Auslobung der «Swisssness» der Verarbeitungsprodukte verhindern. Damit erschwert die auf Agrarrohstoffe fokussierende und agrarprotektionistisch wirkende Ausgestaltung der neuen Swissness-Regulierung das Finden von wirkungsvollen Alternativen zur Aufrechterhaltung der Exportfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Auch die ausgesprochen bürokratische Ausgestaltung der Swissness-Regulierung wirkt als Hemmnis. So sieht die Swissness-Verordnung zwar so genannte Qualitätsausnahmen vor für Produkte mit besonderen Eigenschaften vor, die in der Schweiz nicht erhältlich sind. Dafür würde sich die Übernahme der bewährten Praxis einer existierenden Anwendungsform des Veredelungsverkehrs anbieten; die entsprechenden Ausnahmelisten bestehen bereits. Trotzdem müssen die Unternehmen und deren Branchenorganisationen aber, nach den Vorgaben des Bundesamts für Landwirtschaft, separate Bewilligungsgesuche schreiben und einen aufwändigen Konsultationsprozess durchlaufen. Angesichts der Summe der das unternehmerische Schaffen behindernden Umstände, welche die Politik den Unternehmen beschert, bleibt nur zu hoffen, dass die Exportfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie trotz allem aufrecht erhalten werden kann. Urs Furrer, Co-Geschäftsführer Föderation der schweizeirischen Nahrungsmittel-Industrien fial

Milchwirtschaftliches Museum

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