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Viele Ausnahmen, viele offene Fragen

Anfang 2017 wird die neue Swissness-Gesetzgebung in Kraft gesetzt. Die Lebensmittelverarbeiter stellen sich wohl oder übel darauf ein - und versuchen, im Paragrafen-Dschungel den Überblick zu behalten.

Der Satz «Das werden einmal die Richter entscheiden müssen» fiel an der Swissness-Veranstaltung im Berner Bellevue-Hotel mehrfach, ein untrügliches Zeichen dafür, dass in dem Thema der Wurm drin ist. Organisiert hatte die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fial, der Saal war bis zum letzten Platz gefüllt mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Lebensmittelindustrie. Und diese warfen immer neue Fragen in die Runde. Viele Fragen, auf die es «derzeit keine klare Antwort gibt», wie Patrik Aebi, Leiter Sektion Qualitäts- und Absatzförderung im Bundesamt für Landwirtschaft, zugeben musste.

Viele Ausnahmen
Die grundsätzlichen Regeln der Swissness sind klar. Zu Diskutieren gaben vor allem die Ausnahmen. Etwa die Regel, dass Wasser für die Swissness nicht angerechnet werden kann - ausser, wenn es für das Produkt wesensbestimmend ist. Beim Schweizer Bier, so viel ist bereits klar, ist Wasser wesensbestimmend, kann also angerechnet werden. Ist es auch bei Schweizer Whisky, Wodka und Gin wesensbestimmend? Patrik Aebi fand, hier seien eher die gebrannten Rohstoffe wesensbestimmend, aber es gebe derzeit keine klare Antwort. Simon Holzer von der Anwaltskanzeli MeyerLustenberger Lachenal sagte, Wasser könne laut Verordnung dort nicht angerechnet werden, wo es allein zur Verdünnung diene. Wasser sei bezüglich Swissness «grundsätzlich heikel».
Wasser kann dort nicht angerechnet werden, wo es allein zur Verdünnung dient
Unproblematische Ausnahmen sind die «Schoggi-Klausel» und die «Kaffee-Klausel»: Schokolade, die nur aus Rohstoffen besteht, die in der Schweiz nicht vorhanden sind, darf ein Schweizer Kreuz erhalten, wenn die Herstellung in der Schweiz erfolgt. Sobald Milchpulver drin ist, muss dieses zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen. Das Gleiche gilt für Kaffee, der in der Schweiz geröstet, gemahlen und gemischt wird. Ausnahmen sind laut Verordnung möglich für Rohstoffe, die aus der Schweiz nicht in der geforderten Qualität verfügbar sind. Hier muss ein Branchenverband beim BLW ein entsprechendes Gesuch stellen. Im Gesuch muss nachgewiesen werden, dass die produzierten Lebensmittel nicht ohne den betreffenden Rohstoff produziert werden können, und dass  vorhandene Schweizer Rohstoffe nicht dafür geeignet sind. Laut dem Fial sind solche Gesuche für Honig, für Eipulver und für Hochproteinweizen in Vorbereitung. Das wird nicht einfach, denn hinter den Gesuchen muss jeweils die ganze Branche stehen, auch die Eier- und Getreideproduzenten. Eine Ausnahme ist auch die Auslobung von einzelnen Zutaten, die aus der Schweiz kommen. Bekanntes Beispiel ist das Schweizer Rindfleisch in einer Lasagne, die ansonsten vor allem aus ausländischen Rohstoffen besteht. Dann muss die entsprechende Zutat zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen, sie muss gewichtsmässig bedeutend sein, namensgebend oder wesensbestimmend sein, und das Lebensmittel muss in der Schweiz hergestellt werden. Die Auslobung darf nicht grösser sein als die Sachbezeichnung des Lebensmittels, das Schweizer Kreuz darf nicht verwendet werden. Jurist Holzer machte bei dieser Bestimmung ein Fragezeichen: Er fand, dass beispielsweise Schweizer Kräuter sollten ausgelobt werden dürfen, auch wenn ihr Gewichtsanteil klein sei. Geschmacklich hätten sie eine wesentliche Funktion. Halbfabrikate werden zu 100 Prozent an den erforderlichen Swissness-Anteil angerechnet. Schokolade, die in einem Biskuit enthalten ist, kann als ganzes als Schweizer Produkt angerechnet werden. Sie kann aber auch in ihre einzelnen Bestandteile aufgeschlüsselt werden - je nachdem, welche Berechnung für die Erfüllung der Swissness vorteilhafter ist.
Offene Fragen beim Glukosesirup
Eine neu aufgetauchte Frage ist die Verwendung von Glukosesirup, der etwa in Bonbons oder Glacés eine wichtige Rolle spielt. Dieser wird in der Schweiz von einem Produzenten aus ausländischem Weizen gewonnen, während er im Ausland oft aus Mais hergestellt wird. Im Glukosesirup selber lässt sich analytisch aber nicht mehr nachweisen, aus welchem Rohstoff er produziert wurde. Stefan Emmenegger, Geschäftsführer des Verbands der Hersteller von Bäckerei- und Konditoreihalbfabrikaten VHK, sagt, für Glukosesirup fehlte bisher eine Ausnahmeregelung betreffend Selbstversorgungsgrad, wie etwa beim Ethanol. Ohne eine solche könnte die absurde Situation entstehen, dass die Hersteller von Glukosesirup in der Schweiz bei der Swissness sogar schlechter gestellt würden als ausländische Produzenten. Man habe bereits gute Gespräche mit dem BLW zu diesem Thema geführt und werde nun einen formellen Antrag beim Departement einreichen, sagte Emmenegger. Ebenso unklar blieb in Bern, welche Zeichen nebst Matterhorn und Wilhelm Tell als typische Schweizer Zeichen verstanden werden müssten, für welche die Swissness-Regeln gelten. Stefan Szabo vom Institut für Geistiges Eigentum sagte, entscheidend sei die Wahrnehmung der Konsumenten. Auch hier müsste es allenfalls zu Gerichtsentscheiden kommen. Auch nicht ganz klar ist, was die Bezeichnung «made in Switzerland» ab Anfang Januar 2017 genau bedeuten soll. Holzer sagte:
«Nicht jedes Schweizer Kreuz wird ohne weiteres als Herkunftsangabe wahrgenommen.»
Bei Souvenirs aus der Schweiz oder Fanartikeln für Schweizer Sportmannschaften würden die Käufer nicht erwarten, dass diese in der Schweiz hergestellt würden. Die ganze Swissness-Suppe werde aber wohl zuletzt nicht so heiss gegessen, wie sie jetzt gekocht werde. Wichtig sei, dass die Gesetzgebung mit Augenmass umgesetzt werde.
Swissness - ein «Krüppel»
Am 15. März führte auch der Berner Handels- und Industrieverein eine Info-Veranstaltung zur Swissness-Gesetzgebung durch. Stefan Szabo vom IGE und Pamela Crespo vom BLW erläuterten die Grundlagen der neuen Gesetzgebung. Mondelez-Chef Daniel Meyer veranschaulichte, welche Herausforderung Swissness für den Toblerone-Hersteller darstellt. Um  beweisen zu können, dass die Swissness eingehalten sei, werde man ständig die Mengenbilanzen nachführen müssen. Beim Zucker, wo der Selbstversorgungsgrad über 50 Prozent beträgt, werde bei einer kleinen Ernte zuerst der Detailhandel mit Schweizer Zucker beliefert, für die Industrie werde es möglicherweise knapp. Der Preiszuschlag für Swissness, von dem häufig gesprochen werde, löse sich in der Praxis in Luft auf. Aufgund des schwachen Euros werde Toblerone heute in manchen Märkten zu Preisen unterhalb des Schweizer Preises verkauft, um Marktanteile zu halten. Meyer warnte, dass mit der Marke Toblerone das gleiche passieren könnte wie mit Milka, einer anderen Marke von Mondelez. Milka sei ursprünglich eine Schweizer Marke gewesen, die inzwischen nicht mehr mit der Schweiz assoziiert werde und deren Umsatz grösser sei als derjenige von Lindt & Sprüngli. Bei Mondelez gebe es durchaus Überlegungen, die Produktion zu verlagern und auf Schweizer Herstellung zu verzichten. «Ich bin überzeugt, dass das nicht der richtige Weg ist», sagte Meyer.
«Aber so ticken Konzerne.»
Niklaus Iten, QM-Leiter beim Müesli-Hersteller Bio Familia, geisselte die Swissness als eine «einzige Katastrophe». Sie sei das Resultat einer «Gehirnwäsche» durch die Bauernlobby, wonach nur Rohstoffprozente für Swissness sorgen könnten. Für jeden Schweizer Lebensmittel-Ingenieur sei dies eine Beleidigung. Bio Familia sei für die Vermarktung im Ausland auf das Schweizer Kreuz  angewiesen. Im Gegenzug würden in der Schweiz aber Dinge verkauft wie das «Alpen Swiss Style Müesli» der englischen Firma Weetabix, gegen die man gar nichts machen könne. Szabo erwiderte, die Swissness-Gegner hätten das Referendum ergreifen können, das sei aber nicht passiert. Und Pamela Crespo vom BLW sagte, man habe versucht, im Rahmen des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes industriefreundliche Lösungen zu finden. Iten anerkannte, dass das BLW im Rahmen seiner Möglichkeiten einen guten Job gemacht habe. Daniel Bloch, Chef des Schokoladenherstellers Camille Bloch, hingegen fand, die Bundesverwaltung mache es sich etwas einfach, sie hätte schon früher Gegensteuer geben können. Mit der heutigen Swissness löse man kein einziges der Probleme, die ursprünglich den Anstoss für das neue Gesetz gegeben hätten. «Es gab Probleme im Ausland, es gab Probleme mit ausländischen Produkten, es gab aber gar keine Probleme mit Schokolade.» Die Swissness sei deshalb ein «Krüppel», ein Sündenfall, und sie werde letztlich auch die Landwirtschaft treffen.  Camille Bloch könne zwar nicht aus der Schweiz wegziehen, aber andere Betriebe würden dies möglicherweise tun. Iten doppelte nach:
«In sieben bis acht Jahren wird das Parlament auf diese Misere zurkückkommen, weil die Firmen langsam davonziehen.»

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