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Alkoholgesetz: Neuer Anlauf für Revision

Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf, das über 80-jährige Alkoholgesetz zu überarbeiten. Der letzte Versuch war im Dezember nach jahrelangen Debatten im Parlament gescheitert. Entsprechend vorsichtig gleist der Bundesrat die Revision nun auf.

Die Regierung unterteilt die Revision in zwei Etappen: In einem ersten Schritt sollen nur jene Änderungen umgesetzt werden, die im Parlament unbestritten waren, darunter insbesondere die Liberalisierung des Ethanolmarkts.

Landwirtschaftsbelange erst in zweiter Etappe

Die Knackpunkte lagert der Bundesrat in eine zweite Etappe aus. In dieser sollen die Anliegen der Spirituosenbranche, der Landwirtschaft und der Prävention aufgenommen werden, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) am Mittwoch mitteilte.

An deren gegensätzlichen Interessen war die letzte Revision gescheitert. Stein des Anstosses waren vor allem mögliche Steuerrabatte für Schnapsbrenner und Obstlieferanten. Auch das Nachtverkaufsverbot für Alkohol war umstritten. Die Fronten im Parlament waren derart verhärtet, dass es schliesslich beschloss, die Vorlage abzuschreiben.

Bund soll auf Monopol verzichten

Gleichzeitig forderte das Parlament den Bundesrat auf, rasch eine neue Vorlage mit den unbestrittenen Punkten vorzulegen. Dieser Aufforderung kam der Bundesrat am Mittwoch nach: Er verabschiedete die Botschaft für die erste Etappe der Revision ans Parlament, die drei Änderungen vorsieht.

Erstens soll der Ethanolmarkt liberalisiert werden - der Bund will auf das Monopol zur Einfuhr von Ethanol verzichten. Damit folge die Schweiz dem Beispiel der meisten anderen Länder Europas, heisst es in der Botschaft. Die Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass die Liberalisierung keine grundlegenden Probleme nach sich ziehe.

Logistikbetrieb Alcosuisse privatisieren

Zudem soll der bundeseigene Logistikbetrieb Alcosuisse privatisiert und die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert werden. Die Organisationsstrukturen der EAV seien nicht mehr zeitgemäss, schreibt der Bundesrat.

Diese erste Teilrevision soll nach Angaben des Bundes noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Die Vorarbeiten zur zweiten Etappe seien bereits aufgenommen worden, heisst es in der Botschaft. Geprüft würden unter anderem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe durch Jugendliche sowie die Fehlmengenregelung, welche die Schnapsbrenner für Verluste entschädigen würde.

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