Deutsches Gericht: Veganer Käse ist kein Käse
Das Landgericht im deutschen Trier hat in einem Urteil entschieden, dass vegane Käsealternativen nicht als Käse bezeichnet und beworben werden dürfen.
Damit verstosse man gegen europäisches Recht, weil dort die Bezeichnung Käse für Produkte tierischen Ursprungs vorbehalten seien, schrieb das Gericht in der Begründung. Das Urteil bezog sich auf einen Produktionsbetrieb aus der Eifel, der aus vegane und vegetarische Lebensmittel spezialisiert ist, wie LZ-net schreibt. Dieser darf seine Produkte nicht mehr als „Käse“ oder „Cheese“ vermarkten.
Weil im EU-Recht nur Produkte tierischen Ursprung als Käse bezeichnet werden dürften, sei die Bewerbung pflanzlicher Ware wettbewerbswidrig, entschied das Gericht. Zusätzliche Erläuterungen in der Produktbeschreibung würden nichts daran ändern. Die Frage, ob Konsumenten getäuscht würden, sei nicht entscheidend.