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BO Milch: Klarer Entscheid zu freiwilliger C-Milch

Wer regelt in Zukunft die steigenden Milchmengen? Der geöffnete Markt, finden Verarbeiter und manche Milchbauern.

Die Sanktionskommission der Branchenorganisation (BO) Milch hat die Klage des Milchrings Greifensee-Pfannenstiel wegen der Freiwilligkeit von C-Milch gutgeheissen. Die beklagte Handelsorganisation Zenoos, ein Zusammenschluss von Emmi-Direktlieferanten, muss nun innerhalb von 30 Tagen Vorschläge für einen neuen Milchkaufvertrag machen. Im betroffenen Mengenwahlmodell erhalten Produzenten, die auf die Lieferung von C-Milch verzichten, im A- und B-Segment andere Produktionsmengen zugeteilt als solche, die C-Milch abliefern. Damit sei die Freiwilligkeit nicht gegeben, wie die BO Milch in ihrer Medienmitteilung schreibt. Der Vorstand habe dazu Folgendes entschieden: "Den Milchproduzenten muss immer eine Option für den Verzicht auf C-Milch zur Verfügung stehen, die keine negativen Auswirkungen auf die anderen Segmente hat." Im vorliegenden Fall würden aber Verzichter und Nicht-Verzichter nicht gleich behandelt. Auch die Möglichkeit, eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von C-Milch jedes Jahr zu widerrufen, sei im zu beurteilenden Fall nicht gegeben, schreibt die BO Milch weiter Die Sanktionskommission wird vom Vorstand der BO Milch gewählt und entscheidet unabhängig. Die Entscheide werden normalerweise nicht veröffentlicht. pd

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