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Landesversorgung: Ständerat entscheidet zugunsten der Landwirtschaft

Bei der Revision des Landesversorgungsgesetzes haben sich National- und Ständerat geeinigt. Auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut sollen keine Garantiefondsbeiträge erhoben werden. Der Nationalrat will, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine solchen erhoben werden dürfen und diese vom Bund gedeckt werden sollen. Er begründet das mit dem Schutz der Landwirtschaft und dem administrativen Aufwand. Aus dem Fonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren. Mit 23 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte der Ständerat im zweiten Anlauf diesem Vorschlag. Bislang hatte er sich geweigert, die Landwirtschaft bezüglich Pflichtlager zu bevorzugen. Branchen im Heilmittel- oder Energiebereich wären seiner Meinung nach benachteiligt worden. Diese Kröte hat die kleine Kammer nun geschluckt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Das totalrevidierte Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Behörden können rascher eingreifen, um drohende oder bereits eingetretene Mangellagen abzuwenden. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern soll flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten sichergestellt werden. Beibehalten werden das Subsidiaritätsprinzip, das Milizsystem und insbesondere die Vorratshaltung von lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmittel, Heilmittel oder Erdölprodukte. Die Pflichtlager bleiben Aufgabe der Privatwirtschaft. Finanziert werden sie weiterhin über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei neuerdings der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.

Milchwirtschaftliches Museum

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