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Weinhändler unterliegt vor Bundesgericht

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud muss Steuernachzahlungen von über zehn Millionen Franken leisten. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Walliser Behörden bezüglich der Steuernachforderungen für die Jahre 2003 bis 2010 bestätigt.

Die Nachforderungen der Walliser Steuerverwaltung betreffen die kantonalen und kommunalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer. Im März 2015 hatte bereits die Walliser Steuerrekurskommission den Rekurs von Giroud abgelehnt. In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht diesen Entscheid. Der Walliser Weinhändler geriet 2009 ins Visier der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die sein damaliges Unternehmen Giroud Vins SA unter die Lupe nahm. Bei den Kontrollen wurden Unregelmässigkeiten entdeckt. Die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung kam zum Schluss, das über ein System von gefälschten Rechnungen Einnahmen erzielt wurden, die in keiner Buchhaltung notiert waren. Mit diesen von der Giroud Vins SA erstellten Rechnungen wurde Geld einkassiert, das auf ein Bankkonto einer auf den britischen Jungferninseln registrierten off-shore-Gesellschaft transferiert wurde.

Alleiniger Aktionär
Dominique Giroud hatte in seinem Rekurs eingeräumt, dass diese off-shore-Gesellschaft zur Steuerflucht diente und das Einnahmen der Giroud Vins SA unterschlagen wurden. Hingegen bestritt er, dass diese Einnahmen ihm zugewiesen werden können. Er war der Ansicht, dass das Unternehmen Giroud Vins AG davon profitierte. Das Bundesgericht lehnte diese Begründung ab, da Dominique Giroud alleiniger Aktionär der Holding war, der Giroud Vins SA gehörte und die Einnahmen hätten versteuert werden müssen. Dabei spielte es für das Bundesgericht keine Rolle, ob ein Teil der umstrittenen Einnahmen in das Unternehmen reinvestiert wurden.
Mehrere Justizverfahren
Dominique Giroud musste sich in den vergangenen Jahren mehrmals vor der Justiz verantworten. Das Bezirksgericht Sitten verurteilte ihn Ende Februar wegen Abgabebetrug und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe. Der Prozess drehte sich um unbezahlte Mehrwertsteuerforderungen. Die Verteidiger des Weinhändlers prangerten eine Doppelbestrafung an, unterlagen aber vor dem Walliser Bezirksgericht. Sie argumentierten, dass Giroud bereits 2014 im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer von der Waadtländer Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war.
Millionenklage gegen TV
In einem anderen Fall zur Vermarktung von Saint-Saphorin stellte die Waadtländer Justiz das Strafverfahren ein. Dominique Giroud ist noch an zwei weiteren Justizverfahren beteiligt. Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagte er das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) und einen ehemaligen RTS-Journalisten auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Zudem ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft seit Juni 2015 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit möglichen Hacker-Angriffen auf Computer von Journalisten. Neben Giroud richtet sich dieses Verfahren auch gegen einen Privatdetektiv, einen ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und gegen einen professionellen Hacker.

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