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Tönnies schlüpft durch die «Wurstlücke»

Die Zur-Mühlen-Gruppe von Clemens Tönnies muss im Wurstkartell-Verfahren keine Bussen zahlen. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG sowie die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG eingestellt. Die gegen die ehemaligen Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe erlassenen Bussgeldbescheide in Höhe von insgesamt 128 Millionen Euro seien damit gegenstandslos geworden, teilte die Behörde laut LZ-net mit. Die Vermögensgegenstände beider Gesellschaften waren auf andere Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe übertragen worden, die Gesellschaften sind anschließend erloschen. Durch diese unternehmerische Umstrukturierung konnte ein Anspruch auf Zahlung der Bussgelder letztlich nicht mehr durchgesetzt werden. Tönnies bestreitet diese Darstellung allerdings: In seinem Fall sei der Umbau nicht erst durch die Bussgeldbescheide erfolgt, sondern habe bereits zuvor begonnen. Dieses als «Wurstlücke» bekannt gewordene Defizit im Gesetz soll durch eine Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) behoben werden. Den entsprechenden Entwurf hat das Bundeskabinett am 28. September verabschiedet. «Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden. Allerdings hat die Umstrukturierung innerhalb der Zur-Mühlen-Gruppe dazu geführt, dass ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder nicht mehr durchgesetzt werden kann», wird Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens zitiert. Seine Behörde prüfe nun ähnliche Umstrukturierungen anderer Unternehmen, bei denen durch die Gesetzeslücke ebenfalls Bussgelder ausfallen könnten. Die Zur-Mühlen-Gruppe ist eine Beteiligungsgesellschaft von Clemens Tönnies ohne rechtliche Verbindung zum Fleischwarenkonzern Tönnies, der ebenfalls von Clemens Tönnies geleitet wird. Im Wurstkartellverfahren hatte das Bundeskartellamt 2014 Bussgelder in Höhe von insgesamt 338 Mio. Euro gegen 21 Hersteller von Fleisch- und Wurstwaren sowie 33 verantwortliche Personen verhängt. Sie sollen jahrelang Preise untereinander abgesprochen haben. Die Ermittlungen waren 2009 nach einem anonymen Hinweis an die Wettbewerbshüter ins Rollen gekommen. Dabei war auch die Coop-Tochter Bell betroffen, sie erhielt einen Bussbescheid für 120 Millionen Franken. Bell kündigte an, den Entscheid anzufechten.

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