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Neue Regeln für Nahrungsergänzungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts werden sich auch die Regeln für Nahrungsergänzungsmittel ändern. Die Details wurden an der Euroforum-Tagung «Nahrungsergänzungsmittel» erörtert.

Eine aktuelle deutsche Studie zeigt, dass jeder dritte Deutsche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) kauft und dass 2015 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro dafür ausgegeben wurden – neun Prozent mehr als im Vorjahr. Am besten verkauft werden Magnesium-, Kalzium- und Eisenpräparate. Auch die Vitamine A, D und B werden gut verkauft. In den USA greift gar jeder Zweite zu Nahrungsergänzung, der Gesamtmarkt ist 37 Milliarden US-Dollar schwer. Weltweit werden laut Berechnungen von Euromonitor 90 Milliarden Dollar mit Nahrungsergänzungsmitteln verdient, Tendenz stark steigend. Zum Schweizer Markt gibt es keine Zahlen. Es ist zu vermuten, dass der Griff ins Portemonnaie für Nahrungsergänzungen etwas weniger tief ist, dass aber auch hier die Tendenz steigend ist. Für Hersteller ist dieser Markt zwischen Lebensmitteln und Medikamenten lukrativ, weil hohe Margen winken, ohne dass teure klinische Tests zur Wirksamkeit der Präparate durchgeführt werden müssen. Neu eigene Verordnung In der Gesetzgebung gehörten Nahrungsergänzungsmittel bisher zu den Speziallebensmitteln («Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf») und waren gemeinsam mit lactosefreien, glutenfreien und eiweissarmen Lebensmitteln, Diätsalzen, Säuglingsnahrung, diätetischen und weiteren Lebensmitteln in der Verordnung für Speziallebensmittel geregelt. Unter dem revidierten Lebensmittelrecht, das vom Bundesrat am 16. Dezember verabschiedet wurde und das am 1. Mai 2017 in Kraft treten wird (s. Kasten «Neues Lebensmittelrecht»), gelten Nahrungsergänzungsmittel neu als normale Lebensmittel, werden aber in einer eigenen Verordnung geregelt. Die Details dazu erklärte Adrian Kunz, stellvertretender Leiter des Rechtsdienstes im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, an der Euroforum-Tagung «Nahrungsergänzungsmittel» Ende November in Rüschlikon. Nahrungsergänzungsmittel sind neu nicht mehr meldepflichtig, ausser wenn es sich um neue Vitamine oder Mineralstoffe handelt, für die es eine Novel Food-Bewilligung braucht. Wie bisher müssen NEM in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, auf Nährstoffe oder sonstige Stoffe darf nur hingewiesen werden, wenn pro empfohlener Tagesration mindestens 15 Prozent Nährstoffe der Referenzmenge enthalten sind. Die bisherige Möglichkeit der Überdosierung von Vitaminen entfällt. Gemäss Kunz ist die Haltbarkeit von Vitaminen in heutigen Präparaten viel besser, so dass eine Überdosierung nicht mehr nötig sei. Bei Vitamin D, Vitamin C, Vitamin B12, Calcium, Jod, Selen und mehrfach ungesättigten Fettsäuren Docosahexanesäure (DHA) und  Eicosapentaensäure (EPA) werden dafür die zugelassenen Höchstmengen erhöht. Bei der Festlegung dieser Höchstmengen spielte für das BLV nebst der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Überdosierung auch die Abgrenzung zum Heilmittelgesetz eine Rolle. Nahrungsergänzungsmittel dürfen Vitamine und Mineralstoffe enthalten, die auf einer abgeschlossenen Liste im Anhang zur neuen NEM-Verordnung aufgeführt sind, sowie sonstige Stoffe, für die es – ausser wenn es sich um Novel-Food-Stoffe handelt - eine offene Liste gibt. In einem neuen Anhang werden rund 130 Pflanzen aufgrund bekannter Risiken von der Verwendung in Lebensmitteln und NEM ausgeschlossen. Dies getreu dem neuen Prinzip «Was nicht ausdrücklich verb0ten ist, ist erlaubt», das eine Abkehr vom früheren Positiveprinzip darstellt («Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.»). Die wegfallende Meldepflicht und die neu offene Liste für sonstige Stoffe erleichtern es den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, neue Produkte einzuführen. Angleichung an das EU-Recht BLV-Mann Kunz stellte in einem kurzen Rückblick dar, wie sein Amt 2015 eine erste Version von «Largo» – stark an das EU-Recht angelehnt – in die Vernehmlassung gegeben und grosse Kritik aus den Branchen kassiert habe. Auch in den Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat habe man – mitten im Wahlkampf – zwei Stunden lang nur Schelte gekriegt. Die Verordnungen wurden dann revidiert im Bestreben, minimale Kosten für Wirtschaft und Kantone zu verursachen und Bewährtes wo möglich zu erhalten. Schweizer Lösungen wurden nur vorgesehen, wo sie vom Parlament oder vom Bundesrat gewünscht wurden. Das ist beispielsweise bei der Pflicht zur Angabe des Produktionslandes oder der Angabe der Herkunft von Zutaten der Fall. In der EU ist diese Diskussion noch in Gang. Zuletzt habe man die Verordnungen mit bilateralen Gesprächen und an mehreren runden Tischen mit den Branchenvertretern konsoliert, sagte Kunz. Der Basler Kantonschemiker Philipp Hübner betonte, es sei nicht möglich, EU-Recht eins zu eins nachzuvollziehen. In der EU bestünden für die Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zentrale Datenbanken, welche von Marktakteuren mit Daten beliefert werden. Bestimmungen, welche dieses Meldeverfahren betreffen, könne man nicht ins Schweizer Recht überführen, weil die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied keinen Zugang zu den Datenbanken habe. «Das Schweizer Recht versucht diese Lücke durch kreative Lösungen zu stopfen», sagte Hübner. Etwa durch Meldeverfahren bei besonders sensiblen Produktegruppen oder durch Berichtpflicht für die Behörden, um einen Überblick über den Markt zu erhalten. Ganz kompensieren könne man den fehlenden Zugriff auf die EU-Datenbanken aber nicht. Verstärkter Kampf gegen Betrug Dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, macht sich auch bei der Verfolgung von Lebensmittelbetrug bemerkbar. Hier sind Nahrungsergänzungsmittel überdurchschnittlich betroffen, wie Thomas Lüthi vom BLV erläuterte. Einerseits wegen der hohen Margen, andererseits, weil die Konsumenten die Wirkung von NEM nur schwer überprüfen können. In Europa gewann das Thema Betrugsbekämpfung nach dem Pferdefleischskandal im Jahr 2013 schlagartig an Bedeutung. In England wurde die National Food Crime Unit gegründet. In der EU wurde 2015 das Food Fraud Network aufgebaut, um Betrugsfälle in den Mitgliedsländern über eine IT-Anwendung, das Administrative Assistance and Cooperation (AAC) auszutauschen. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hat zwar informelle Kontakte, ist aber nicht dabei und muss zuerst ihre internen Strukturen auf Vordermann bringen - mit dem Coordination Food Fraud COFF. Diese Koordinations-Plattform besteht aus den Vertretern von Organen auf kantonaler und Bundesebene, die mit Lebensmittelbetrug und Täuschung befasst sind. Das Ziel ist, Informationen auszutauschen, Kontrollen zu koordinieren und so betrügerische oder täuschende Praktiken zu identifizieren, zu verhindern und zu bekämpfen. Die englische Food Crime Unit untersuchte auch den Bereich Nahrungsergänzungsmittel und kam zum Schluss, dass über die Hälfte der beanstandeten NEM aus den USA stammte, ein grosser Teil auch aus Indien und China. Hinweise auf kriminelle Organisationen fanden sich aber keine. Beanstandet wurden nicht bewilligte Substanzen, Spuren von Toxinen, und zu hohe oder zu tiefe Gehalte an den ausgelobten Vitaminen oder anderen Stoffen. In einem besonders schweren Fall gab es sechs Todesfälle im 2015. Verkauft wurde die Industriechemikalie 2,4 Dinitrophenol in Kapselform als NEM - in einem Onlineshop. Die Websites wurden geschlossen, bei den Anbietern gab es Razzien. Generell wurden in England «die Schraube extrem angezogen», wie Lüthi sagte, für betrügerische Aktivitäten wurden harte Strafen ausgesprochen. In der Schweiz wurden im Jahr 2014 kantonsübergreifend Speziallebensmittel untersucht, mit dem Ergebnis, dass 12 Proben, ein Fünftel der gesamten Proben, verbotene Substanzen erhielten oder einen zu hohen Gehalt an Substanzen erhielten. roland.wyss@rubmedia

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