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fial-Weiterbildungstag zum neuen Lebensmittelrecht

Um den Mitgliedsfirmen den Durchblick in der neuen Lebensmittelgesetzgebung zu erleichtern, organisiert die fial am 2. Mai eine Weiterbildungstagung.

Am Dienstag, 2. Mai 2017 veranstaltet die fial eine Weiterbildungstagung zum neuen Lebensmittelgesetz und zum Verordnungspaket LARGO. Die Tagung wird durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwessen (BLV), einen Vertreter des Vollzugs und einen Vertreter einer internationalen Unternehmung bestritten. Sie richtet sich an die mit dem Lebensmittelrecht und der Lebensmittelsicherheit betrauten Mitarbeiter (QS, Rechtsabteilungen, Regulatory Affairs etc.) der Unternehmen der Nahrungsmittelbranche sowie nahestehender Organisationen. Am 1. Mai 2017 tritt das neue Lebensmittelgesetz und das totalrevidierte Verordnungsrecht LARGO in Kraft. Für die Nahrungsmittelhersteller in der Schweiz bringen die neuen Rechtsgrundlagen wichtige Neuerungen: Das Positivprinzip fällt weg, eine Novel Foods Regelung wird geschaffen und die Deklarationspflichten werden neu geregelt. Aber auch dasjenige, das gleich bleibt, ist nicht mehr am gewohnten Ort geregelt, so dass der Aufwand für die Umstellung auf das neue Recht nicht zu unterschätzen ist. Am Tag nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts wird an einer ganztägigen Weiterbildung der fial aufgezeigt, was im Lebensmittelrecht für die Firmen konkret ändert, wie der neue Aufbau des Rechts aussieht und wie man sich im Dickicht der neuen lebensmittelrechtlichen Regelungen zurechtfinden kann. Zu diesem Zweck werden die Spezialisten des BLV das neue Recht ausführlich kommentieren, ein Vertreter des kantonalen Vollzugs die Herausforderungen in der Transition vom alten zum neuen Recht aufzeigen und schliesslich ein Vertreter einer internationalen Unternehmung die Herausforderungen in der konkreten Umsetzung im Betrieb darstellen. Es wird ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und mit den Referenten zu diskutieren.

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