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Noch viele offene Fragen

Die Milchbranche hat ihre Nachfolgelösung für das Schoggigesetz schon ausgehandelt. Beim Getreide gibt es noch viele wichtige Fragen, auf die der Bund Antworten liefern muss.

Rund 94 Millionen Franken pro Jahr bezahlt der Bund im Rahmen des Schoggigesetzes, um Schweizer Milch und Mehl in exportierten Backwaren zu stützen. Weil das Schoggigesetz unter dem Druck der Welthandelsorganisation abgeschafft werden muss, brauchen Milch- und Getreidebranche eine neue Lösung. Während der Schoggigesetz-Ersatz bei der Milch im Wesentlichen steht (s. auch alimenta Nr. 24/16 vom 20. Dezember 2016 und Nr. 2/17 vom 25. Januar 2017), ist beim Getreide noch ziemlich viel unklar. Es sind nicht Differenzen innerhalb der Branche, die eine Lösung erschweren, sondern fehlende Antworten vom Bund. Mehr unklar als klar Der Bundesrat schlug in seiner Vernehmlassung für eine Schoggigesetz-Nachfolgelösung vor, den Getreidebauern eine neue Getreidezulage als Direktzahlung auszuzahlen (s. Kasten «Unterschiedliche Budgetvorstellungen). Ab dem Punkt, wo das Geld bei den Bauern ist, ist der Bund aus dem Spiel, es beginnt der privatrechtliche Teil. Das Geld, das die Bauern erhalten haben, soll dann vom Getreideproduzentenverband mit einer Abgabe wieder abgeschöpft werden. Es wird anschliessend für die Rohstoffverbilligung zuhanden der exportierenden Backwarenhersteller zur Verfügung gestellt. Noch unklar ist, wer die Erntedaten erhebt und aufbereitet. Adrian Aebi, Vizedirektor im Bundesamt für Landwirtschaft, sagt, man könne sich eine externe Beauftragung vorstellen. Stephan Scheuner, Geschäftsführer der Branchenorganisation Swiss Granum, sagt, aus Sicht der Branche biete sich die Firma Agrosolution an. Diese erhebe heute für Suisse Garantie und für IP-Suisse die Produktionsdaten beim Getreide und wäre dafür prädestiniert. Aebi sagt, je nach Höhe des Auftrags müsse der Bund diesen in einem WTO-Verfahren ausschreiben. Was fehlt: Die Daten vom Zoll Noch unklarer ist der zweite Teil der Lösung, die künftige Auszahlung des Rohstoffausgleichs für die Exporteure. Heute bezahlt die Eidgenössische Zollverwaltung den Rohstoffpreisausgleich direkt an die exportierenden Lebensmittelhersteller. Die Grundlage dafür sind Daten zu den exportierten Mengen an Rohstoffen, zu Produkten und Rezepturen, welche die Zollverwaltung von den Firmen selber erhält. Ferner liefert die Zollverwaltung aggregierte Exportdaten einmal monatlich an den «Steuerungsausschuss Nahrungsmittelexporte», ein Gremium des Bundes, in dem alle beteiligten Verbände vertreten sind. Damit soll Schluss sein: Man habe mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge künftig keine rechtliche Grundlage mehr für eine Datenerhebung im heutigen Umfang, heisst es bei der Zollverwaltung. «Eine Erhebung und Weitergabe von Agrargrundstoff-Exportdaten für die Nahrungsmittelproduktion, welche über die in der Aussenhandelsstatistik vorhandenen Daten hinausgehen, wäre als staatliche Vollzugshilfe für die privatrechtlich organisierte Branchenlösung nicht mit dem geltenden WTO-Recht vereinbar», schreibt die Medienstelle der Zollverwaltung. Das heisst, der Bund möchte nicht ins Visier der WTO geraten, weil er der Branche hilft, Exporte zu unterstützen. Für die Branche ist das ein Problem. Man werde auch in Zukunft aggregierte Daten des Bundes benötigen, um eine funktionierende privatrechtliche Lösung betreiben zu können, sagt Pierre-Yves Perrin, Direktor des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes SGPV. Ohne eine gewisse Übersicht und Transparenz im Markt sei eine solche nicht möglich. Aber man sei mit der Zollverwaltung und dem Bundesamt für Landwirtschaft im Gespräch, um mögliche Lösungen zu finden. Bundesgeld: alles inbegriffen Und natürlich geht es auch ums Geld. Der Bund schlägt in der Vernehmlassung einen jährlichen Beitrag von knapp 68 Mio. Franken vor. Die Getreidebranche (wie auch die Milchbranche) beharrt auf den 94 Millionen, die der Bund in den letzten Jahren immer bezahlt hat. Für das Getreide stünden so rund 15  Mio. Franken zur Verfügung. Bloss sollen nach den Vorstellungen des Bundes mit dem Staatsgeld nicht nur der Rohstoffpreisausgleich bezahlt werden, sondern auch die administrativen Kosten für das neue privatrechtliche System. «Der Aufwand der Datenerfassungsstelle wird aus den Mitteln für die neue Getreidezulage abgedeckt», heisst es in der Vernehmlassung. Die Akteure der Getreidebranche haben in ihren Vernehmlassungsantworten gefordert, dass für die Administration separat Geld fliessen soll. BLW-Vizedirektor Aebi sagt dazu: «Der Bund schlägt vor, dass die bisherigen Schoggigesetzgelder in das Agrarbudget umgelagert werden.» Das sei in Anbetracht der Bundesfinanzen bereits als sehr positiv zu werten. Weitergehende Forderungen könnten das Fuder überladen. Auch Aebi betont, man bleibe mit der Branche und mit der Zollverwaltung im Gespräch. Umstrittener Zeitplan Und schliesslich geht es auch um die Fristen. Das Problem: Unter dem alten Schoggigesetz-System bezahlt der Bund monatlich Beiträge an die exportierenden Verarbeiter, das letzte Mal im Dezember 2018. Unter dem neuen System hingegen wird der Bund erst Ende 2019 eine grosse Zahlung tätigen - die an die Bauern geht, letztlich aber auch für die Verarbeiter bestimmt ist. Die Frage ist deshalb, wer während dem Jahr 2019 den exportierenden Verarbeitern das Geld vorstreckt. Pierre-Yves Perrin vom SGPV erklärt, man möchte, dass bereits im Frühjahr eine erste Zahlung an die Getreidebauern erfolgt, anhand der Produktionsdaten aus dem Jahr 2018. Aebi hingegen sagt, man könne nicht aufgrund der Produktionszahlen von 2018 einerseits Schoggigesetzbeiträge auszahlen und andererseits eine neue Direktzahlung. Weizenflächen und Erntemengen änderten sich schliesslich von Jahr zu Jahr. Der Systemwechsel passiere Anfang 2019, deshalb müsse man wie geplant die Daten im Herbst 2019 erheben und die Auszahlung Ende 2019 vornehmen. roland.wyss@rubmedia.ch

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