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VS: Weinhändler Giroud wegen Steuerdelikten angeklagt

Die Justizverfahren um Steuernachforderungen gegenüber dem Walliser Weinhändler Dominique Giroud reissen nicht ab. Am Montag hat die Walliser Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerbetrugs und anderen Delikten erhoben.

Für Dominique Giroud gelte die Unschuldsvermutung, hielt die Walliser Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Montag fest. Sie bezieht sich bei der Anklageerhebung auf ein Anfang September veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil. Das höchste Gericht entschied damals über die Nachforderungen betreffend der direkten Bundessteuer sowie der kantonalen und kommunalen Steuern. Das Bundesgericht bestätigte im Urteil Steuernachforderungen von über zehn Millionen Franken. Die Walliser Staatsanwaltschaft erhob nun ebenfalls Anklage, weil das Bundesgericht im Urteil festgehalten habe, dass die Waadtländer Behörden nicht über die Frage der kantonalen und kommunalen Steuern hätte entscheiden dürfen, sagte am Montag der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte Giroud im Juli 2014 wegen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren wurde in der Waadt geführt, weil damals ein zweites Verfahren in der Waadt hängig war, welches die Deklaration von Saint-Saphorin-Wein betraf. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt. Frage der Doppelbestrafung Im Prozess werde es vor allem um die Frage des Rechtsgrundsatzes "ne bis in idem" gehen, sagte Nicolas Dubuis der sda. Dieser hält fest, dass eine Person nicht mehrmals für die gleichen Vorwürfe schuldig gesprochen werden kann. Die Walliser Staatsanwaltschaft habe Anklage erhoben, um diese Frage von einem Gericht beurteilen zu lassen, sagte Dubuis. Zudem wurde in einem weiteren Fall Anklage erhoben, der die Verrechnungssteuer betrifft. Beide Fälle sind nun beim Bezirksgericht Sitten hängig. Urteil zur Mehrwertsteuer Bereits im Februar 2016 hatte das Bezirksgericht Sitten über den Vorwurf des Abgabebetrugs entschieden, der unbezahlte Mehrwertsteuern betraf. Auch damals war die Doppelbestrafung ein Thema. Das Gericht verurteilte Giroud zu einer bedingten Geldstrafe. Nach einem Rekurs von den Anwälten von Dominique Giroud ist das Mehrwertsteuer-Verfahren am Kantonsgericht hängig. Weitere Justizverfahren Dominique Giroud ist noch an zwei weiteren Justizverfahren beteiligt. Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagte er das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) und einen ehemaligen RTS-Journalisten auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Zudem ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft seit Juni 2015 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit möglichen Hacker-Angriffen auf Computer von Journalisten. Neben Giroud richtet sich dieses Verfahren auch gegen einen Privatdetektiv, einen ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und gegen einen professionellen Hacker.

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