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Roboter müssen nicht ins Gefängnis

Roboter sollen weder für Schäden haften noch Lohn erhalten und Steuern zahlen. Der Bundesrat will keine eigene Rechtspersönlichkeit für sie schaffen. Er beantragt dem Nationalrat, einen parlamentarischen Vorstoss abzulehnen.

Roboter zur Käsepflege im Lager Schangnau.

SP-Nationalrat Mathias Reynard (VS) möchte den Bundesrat beauftragen, die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für Roboter zu prüfen. Roboter und künstliche Intelligenz seien die prägendsten technologischen Innovationen unserer Zeit, hält er fest - und warnt vor Robotern, die ausser Kontrolle geraten. Die ständig wachsende Autonomie von Robotern unterschieden diese mehr und mehr von einer gewöhnlichen Sache, die Gegenstand von Eigentum oder Besitz sein könne. Auf lange Sicht könnte die Autonomie rechtlich eine Herausforderung darstellen, insbesondere in Haftungsfragen. Eigentümer nicht schuld Die Autonomie werde es immer schwieriger machen, die Eigentümerin oder den Eigentümer zur Verantwortung zu ziehen, schreibt Reynard. Eine eigene Rechtspersönlichkeit könnte notwendig sein, um Roboter in die Pflicht zu nehmen. Erhielten sie ein Gehalt, könnte das dazu dienen, durch sie verursachte Schäden zu begleichen. Eine eigene Rechtspersönlichkeit würde auch die Möglichkeit eröffnen, Robotern eine steuerliche Leistungsfähigkeit zuzuschreiben, argumentiert Reynard weiter. Er verweist auf eine OECD-Studie, wonach 25 Prozent der Arbeitsplätze direkt von der Automatisierung betroffen und teilweise bedroht sein werden. Wie Autos und Atomkraftwerke Der Bundesrat räumt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort ein, es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Roboter einen Schaden verursache, für den letztlich niemand haftbar gemacht werden könne. Früher oder später werde sich die Frage nach dem Regelungsbedarf stellen. Ein Blick in die Vergangenheit zeige aber, dass es sich nicht um eine neue Situation handle. Der technische Fortschritt habe immer wieder neue Gefahrenquellen mit sich gebracht, beispielsweise Autos, Kernenergie oder gentechnisch veränderte Organismen. Der Gesetzgeber habe in diesen Fällen eine spezielle Gefährdungshaftung eingeführt. Damit wird eine durch die Technologie verursachte Schädigung einer bestimmten Person zugerechnet, die dann - unabhängig von der Verschuldung - dafür einstehen muss. Wer von der Technologie profitiere, solle auch deren Risiken übernehmen, hält der Bundesrat fest. Eigentümer würden geschützt Eine eigene Rechtspersönlichkeit für Roboter hätte laut der Regierung genau das Gegenteil zur Folge: Sie würde zwar zu einer persönlichen Haftung des Roboters führen. Die Haftung wäre aber auf den Roboter begrenzt. Der Eigentümer oder Halter würde also enthaftet. Die Schaffung künstlicher Rechtseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit diene typischerweise der Haftungsbefreiung und gerade nicht der Erweiterung, schreibt der Bundesrat. Er zieht auch Tiere zum Vergleich heran. Eine unmittelbare Haftung des Tieres würde kaum eine angemessene Lösung darstellen, gibt er zu bedenken. Ferner weist der Bundesrat auf Arbeiten in der EU hin. Da keine Dringlichkeit ersichtlich sei, biete es sich an, die Ergebnisse abzuwarten und allenfalls gestützt darauf über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Zu Fragen der Besteuerung äussert sich der Bundesrat nicht.

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