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Pestizidrückstände in Importgemüse: Bund führt strengere Kontrollen ein

Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden im Durchschnitt bei einem Drittel des amtlich untersuchten frischen asiatischen Gemüses die Höchstwerte für Pestizide regelmässig überschritten. Ab Mai 2018 soll es deshalb ein verstärktes Kontrollregime an der Grenze geben.

Um bei der Thematik in der Schweiz eine Verbesserung zu erzielen brauche es die aufwändigen Kontrollkampagnen zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten, entsprechende Vollzugsmassnahmen sowie die konsequente Durchsetzung der Selbstkontrollpflicht der Importeure, heisst es in einem Schreiben des BLV zu Massnahmen bei wiederholten Beanstandungen. An der Grenze soll ab Mai 2018 gestützt auf das neue Lebensmittelrecht ein verstärktes Kontrollregime umgesetzt werden. Dies im Sinne einer EU-Verordnung, die bereits seit 2010 in Kraft ist und verstärkte Grenzkontrollen für risikoreiche Lebensmittel umsetzt. Das BLV handelt aber bereits in der Zwischenzeit. Bei importierten Gemüsen und Früchten sollen im wiederholten Beanstandungsfall der Pestizidrückstände ab sofort einheitliche Vollzugsmassnahmen verfügt werden. Unter anderem müssen Importeure, deren Produkte schon wiederholt beanstandet worden sind, Importe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Dies wenn die Sendung Gemüse- und Früchtesorten umfasst, die bei vorherigen Importen beanstandet wurden. Erst wenn Proben bestätigen, dass die Ware dem Gesetz entspricht, darf sie in Umlauf kommen. Der zu hohe Pestizid-Rückstandsgehalt könne verschiedene Gründe haben, heisst es im Schreiben. Einerseits würden in den asiatischen Herkunftsländern teilweise Wirkstoffe verwendet, die in der Schweiz und in Europa nicht mehr zugelassen sind. Andererseits würden gewisse Importeure ihre gesetzliche Pflicht zur Selbstkontrolle nicht genügend wahrnehmen.

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