5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Gericht: Käser weist Vorwürfe zurück

Wegen zahlreichen Betrügereien will die St. Galler Staatsanwaltschaft einen Käser aus dem Linthgebiet für acht Jahre und zehn Monate ins Gefängnis bringen. Der Mann bestritt am Dienstag vor dem Kreisgericht See-Gaster die Vorwürfe und forderte einen Freispruch.

Der Käser stand zusammen mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin vor Gericht. Für die Frau, die an einem Teil der Delikte beteiligt gewesen sein soll, forderte die Anklage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Sechs Monate davon soll sie absitzen. Auch die Frau bestritt die Vorwürfe. Käse unerlaubt als Emmentaler vermarktet Die Anklage gegen den Käser, der in den letzten zehn Jahren schon mehrmals vor Gericht stand, lautet auf gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Gläubigerschädigung und Verstösse gegen das Markenrecht. Er soll unter anderem rund 3500 Tonnen Käse unerlaubterweise als «Emmentaler» verkauft haben. Dies soll ihm illegale Einnahmen von 12,7 Millionen Franken eingebracht haben. Als Klägerin tritt deshalb auch die Organisation Emmentaler Switzerland vor Gericht auf. Sich privater Schulden entledigt Der Staatsanwalt schilderte ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen gegenüber Dritten und Abschreibungen. Der Käser soll sich auf diese Weise privater Schulden von 6,5 Millionen Franken entledigt haben. Er habe seine Unternehmen «als Selbstbedienungsladen» betrachtet. Zudem soll der Käser Zuschüsse des Bundesamts für Landwirtschaft nicht an die Milchbauern weitergegeben haben, mit denen er zusammenarbeitete. Mindestens 20 Betroffene forderten deshalb Schadenersatz. Eine Nebenrolle spielte die damalige Lebenspartnerin des Käsers. Sie war Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma, über die laut Anklage die Betrügereien abgewickelt wurden. Die Frau, die sich 2011 vom Käser trennte, erklärte dem Gericht, sie sei «nur die Büroangestellte gewesen» und habe die Anweisungen ihres Partners ausgeführt. Er sei der Chef gewesen und habe zusammen mit Anwälten und Beratern über alle Geschäfte entschieden. Freispruch verlangt Der Käser wies die Vorwürfe vehement zurück. Zum Teil verweigerte er Aussagen oder antwortete ausweichend auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Um Buchhaltung und Zahlungen habe er sich nicht gekümmert, erklärte er. Er habe seinen finanziell angeschlagenen Betrieb retten und einen Schaden für seine Lieferanten verhindern wollen, sagte er. Sein Verteidiger bezeichnete die Anklage als mangelhaft. Vieles seien «blanke Behauptungen» ohne genügende Beweise. Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Das beantragte Strafmass bezeichnete er als «hirnrissig». Die Verhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster wird am Mittwoch fortgesetzt. Wegen Mastschweinen verurteilt Der Käser ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter: Im vergangenen März wurde er vom Kantonsgericht in zweiter Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er soll über 9000 Mastschweine illegal unter einem Qualitätslabel verkauft haben. Er focht das Urteil an, so dass der Fall noch vom Bundesgericht beurteilt werden muss. Bereits 2007 hatte der Käseproduzent vor Gericht gestanden, wegen eines angeblichen Etikettenschwindels mit einem AOC-Gütesiegel. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.