31.01.2023
Bäuerliche Kampagne ohne Gegner
Der Abstimmungskampf um den Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative findet ohne Gegner statt. Der Bauernverband lässt sich davon nicht beirren und startet eine massive Kampagne.
Die Kommunikationsmaschinerie, die am 6. Juli den Medien vorgestellt wurde, ist eindrücklich: Mit Flyern, Plakaten, Inseraten, Standaktionen, Kurzfilmen, Social Media-Aktionen, Strohballen-Figuren und Anlässen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann wirbt das überparteiliche Komitee diesen Sommer für den Gegenvorschlag zur Ernährungsicherheits-Initiative, über den am 24. September abgestimmt wird. Kantonale Verantwortliche in jedem Kanton überwachen die Umsetzung vor Ort. Ein erstaunlicher Aufwand für eine Vorlage, die eigentlich schon gewonnen ist - denn nennenswerten Widerstand gibt es nicht. Im Gegenteil: Nebst dem bäuerlich geprägten Komitee gibt es ein weiteres, links-grünes Ja-Komitee. Und auch der Bundesrat – der zuerst einen eigenen Gegenvorschlag erarbeitete, diesen dann aber doch zurückzog – befürwortet die Verfassungsänderung. Bundesrat Schneider-Ammann begründete Ende Juni vor den Medien das Ja des Bundesrates. Es geht um die Deutungshoheit Dass hier mit viel Aufwand für eine Vorlage geworben wird, die schon gewonnen ist, zeigt: Es geht nicht um die Vorlage. Vielmehr geht es dem vom Bauernverband organisierten Ja-Komitee darum, für die Zukunft zu definieren, wie der Verfassungsartikel verstanden werden soll: nämlich tendenziell eher protektionistisch. Der neue Artikel stehe «für fairen Handel statt für Freihandel», sagte SBV-Direktor Jacques Bourgeois vor den Medien. Die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen würden den Import von Lebensmitteln ermöglichen, die in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge produziert würden. Den «grenzüberschreitenden Handel» hat die ständerätliche Wirtschaftskommission in den Gegenvorschlag eingebracht, der nun zur Abstimmung kommt. In der ursprünglichen Initiative, die der SBV in diesem Frühjahr zurückgezogen hat, war davon gar nicht die Rede. Und an diesem Punkt entzünden sich auch die Diskussionen. Denn der Bund sieht - ganz im Gegensatz zum Bauernverband - durchaus die Notwendigkeit, die Agrarmärkte künftig weiter zu öffnen, auch wenn beispielsweise ein Agrarfreihandel mit der EU bis auf weiteres nicht zur Debatte steht. Der betreffende Artikel 104 a Absatz d lautet im Wortlaut: «(… der Bund schafft Voraussetzungen für) grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen». Die Formulierung ist entscheidend und wohlüberlegt, denn die ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkte der verarbeitenden Industrie sind ebenso wichtig wie diejenigen der Bauern. Ökonomische und ökologische Überlegungen bei den Verarbeitern sind vom Verfassungsartikel ebenso gedeckt wie der Wunsch der Bauern, möglichst alle ihre ökologisch verträglich produzierten Produkte zu möglichst hohen Preisen abzusetzen. Die Idee der Wertschöpfungskette findet sich hier erstmals in der Verfassung. Man kann guten Gewissens Ja stimmen. Politmarketing erster Güte Es sei dem Bauernverband unbenommen, die Gunst der Stunde zu nutzen und den Schweizerinnen und Schweizern die Qualität der einheimischen Produkte nahe zu bringen. Mit seiner Ernährungssicherheits-Initiative hält der Verband unter der Führung des brillanten Strategen Markus Ritter das Parlament und das Volk nun schon seit Jahren auf Trab. Das ist Politmarketing erster Güte. Allerdings sollte dies den Bauernfamilien und ihrem Präsidenten den Blick dafür nicht verstellen, dass irgendwann weitere Grenzöffnungen unvermeidlich sein werden. roland.wyss@rubmedia.ch
Ähnliche Beiträge
09.11.2023