25.08.2023


«Bündner Bergkäse» nicht geschützt
«Bündner Bergkäse» ist keine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Sortenorganisation Bündner Käse, welche diese Bezeichnung für sich beanspruchte, unterlag vor Bundesverwaltungsgericht. Sie ist in Graubünden nicht repräsentativ in der Käseherstellung.

Wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht, erfüllte die Sortenorganisation Bündner Käse in den Jahren 2009 und 2010 zwar das Erfordernis der Repräsentativität hinsichtlich der Anzahl der Milchproduzenten. In Bezug auf die massgebenden Produktionsmengen von «Bündner Bergkäse» sowie hinsichtlich der Anzahl der Käsereien sind die Voraussetzungen jedoch nicht repräsentativ. Da die gestellten Anforderungen an eine Ursprungsbezeichnung kumulativ zu erfüllen sind, ist das Bundesverwaltungsgericht der Vorinstanz gefolgt. Es hat eine Beschwerde der Sortenorganisation abgewiesen. Die Vorinstanz, das Bundesamt für Landwirtschaft, hatte der Sortenorganisation die Eintragung «Bündner Bergkäse» zuerst zugestanden. Nach Eingang von 14 Einsprachen von Käseproduzenten ging das Bundesamt indes über die Bücher. Es kam zum Schluss, dass die Sortenorganisation den Beweis ihrer Repräsentativität sowohl hinsichtlich der produzierten Käsemenge als auch in Bezug auf die Anzahl der Käsereien nicht erbracht hatte. Die Sortenorganisation gelangte daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, das nun im Sinne des Bundesamtes für Landwirtschaft entschied respektive in jenem der Prozessgegner, einem Dutzend Käsehersteller. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerdeinstanz ist das Bundesgericht.