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Halalfleisch: Keine Deklarationspflicht

Der Bundesrat will keine Deklarationspflicht einführen für Fleisch aus Ländern, in denen Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden dürfen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) abzulehnen.

Fetz sieht ihre Forderung als logische Folge eines Parlamentsbeschlusses. National- und Ständerat haben beschlossen, eine Deklarationspflicht für Halalfleisch einzuführen.Fetz argumentiert nun, es sei nicht sinnvoll diese Auflage nur für etwa zwei Prozent des importierten Fleisches zu verordnen. Bei der Schlachtung ohne Betäubung litten alle Tiere, nicht nur jene, die als Halalfleisch oder koscheres Fleisch verkauft würden. Deshalb sollte alles Fleisch aus Ländern ohne Betäubungspflicht deklariert werden. Der Bundesrat hält das nicht für sinnvoll, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt. Die vorgeschlagene Deklarationspflicht würde auch für Fleisch aus ausländischen Schlachtbetrieben gelten, die die Tiere vor der Schlachtung freiwillig betäubten, gibt er zu bedenken. In der EU dürften Tiere grundsätzlich nur nach einer Betäubung geschlachtet werden. Ausgenommen seien Tiere, die nach Methoden geschlachtet würden, die durch bestimmte religiöse Riten vorgeschrieben seien. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass mit Ausnahme von Koscherfleisch und eines Teils des Halalfleisches bereits heute der grösste Teil des in die Schweiz importierten Fleisches von Tieren stammt, die vor der Schlachtung betäubt wurden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht gemäss der Motion würde ein technisches Handelshemmnis geschaffen, das mit dem WTO-Recht und den vertraglichen Vereinbarungen mit der EU nicht vereinbar wäre, schreibt der Bundesrat. Zudem würde bei einer Umsetzung ein grosser administrativer Aufwand im Detailhandel, in der Gastronomie und bei den Vollzugsbehörden entstehen.

Milchwirtschaftliches Museum

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