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Standardvertrag für Milchkauf ist allgemeinverbindlich

Der Bundesrat hat am 15. November den Standardvertrag der Branchenorganisation (BO) Milch für allgemeinverbindlich erklärt.

Ein Jahr, nachdem die Branchenorganisation Milch Ergänzungen im Standardvertrag im Milchhandel beschlossen hat, hat der Bundesrat das eingereichte Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit nun bewilligt. Damit müssen alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch, auch Nichtmitglieder der BO Milch, diese Bestimmungen von Anfang 2018 bis Ende 2021 einhalten. Konkret sind sämtliche Milchkäufer dazu verpflichtet, bis zum 20. Tag des Monats ihrem Verkäufer die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitzuteilen. Zudem sind für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen, in denen die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt wird. Die Milchhändler und Milchverwerter müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden. Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des Standardertrags der BO Milch eine wichtige Signalwirkung für die Schweizer Milchbranche habe, heisst es in einer Mitteilung. Sie sei ein wichtiger Beitrag zu Verbindlichkeit und Transparenz auf dem Milchmarkt und könne die Position der Milchverkäufer stärken.  

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