01.05.2023
Allgemeinverbindlichkeit für sechs Organisationen
Der Bundesrat erteilt die Allgemeinverbindlichkeit für Branchen der Land- und Lebensmittelwirtschaft. Darunter sind Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois.
Der Bundesrat kann die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Dies steht in Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) und darauf stützt sich der Bundesrat, bei seinem Entscheid, die Selbsthilfemassnahmen der Organisationen Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois für die Dauer von vier Jahren (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021) auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Diese Branchen- und Produzentenorganisationen der Landwirtschaft hatten ein Begehren eingereicht, die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für die Nichtmitglieder verbindlich erklären zu lassen. Die Organisationen Schweizer Bauernverband und der Branchenverband Schweizer Reben und Weine werden für zwei Jahre unterstützt. Voraussetzung sei, dass die Massnahmen durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in der heutigen Medienmitteilung erklärt. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere die Milch- und Käsewirtschaft seien von den Auswirkungen der Tiefpreise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten sowie der Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren noch immer stark betroffen. Beim Wein wurden zudem durch die Frostnächte im April rund 15 % der Ernte 2017 zerstört. Die schwierige Situation auf den Märkten und die sich erst langsam wieder erholenden Preise würden ein intensives Marketing notwendig machen, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinke die Bereitschaft der Nichtmitglieder, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen finanziell zu beteiligen, so der Bundesrat weiter.
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