5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Ermittlungen wegen AOC-Weinen

Im Wallis ist es möglicherweise zu einem Betrug mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) bei Weinen gekommen. Der Walliser Staatsrat hat in vier Fällen Strafanzeige eingereicht, wie er am Montag bekannt gab.

Ziel sei es, illegalen Praktiken, die der Weinbranche nicht nur einen Imageschaden zufügten, sondern auch direkte wirtschaftliche Nachteile für die Akteure des Sektors zur Folge hätten, ein Ende zu setzen. Solange keine Urteile vorlägen, gälten die von den Untersuchungen betroffenen Personen als unschuldig. Missbräuchliche Nutzung von Produktionsrechten Verschiedene Dienststellen im Wallis hatten Informationen über unterschiedliche Anzeigen ausgetauscht, die seit 2014 individuell bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden seien, heisst es in der Mitteilung weiter. Klare Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Dossiers liessen einen Mechanismus zur Umgehung der AOC-Regeln vermuten. Zu den vermeintlichen Unregelmässigkeiten gehörten unter anderem falsche Angaben im Rebberg-Register, missbräuchliche Nutzung von Produktionsrechten, falsche Ankündigungen von Traubenlieferungen und die Vermarktung und der Verkauf ausländischer Weine unter dem Walliser AOC. Klage eingereicht Es obliege nun der Staatsanwaltschaft, genau festzustellen, um welche Mengen es sich bei den laufenden Ermittlungen handle. In Anbetracht der Tatsachen, die dem Staatsrat zugestellt worden seien und angesichts der dadurch herbeigeführten wirtschaftlichen Schäden habe sich der Staatsrat bereits im Januar 2017 entschieden, Klage einzureichen und als Zivilpartei im Strafverfahren aufzutreten. Dadurch könne er die Interessen des Kantons verteidigen, erhalte Zugang zur vollständigen Strafakte und könne am Verfahren teilnehmen. Eine Arbeitsgruppe verschiedener Departement im Kanton unternehme die nötigen Anstrengungen, um das gesamte Dossier und dessen Auswirkungen auszuleuchten. Um die Untersuchung nicht zu gefährden, seien bisher keine Informationen veröffentlicht worden, heisst es weiter. Da die Ermittlungen inzwischen vorangeschritten seien, könne der Staat Wallis nun über seine Beteiligung in der Angelegenheit informieren.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.