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Appenzeller-Spezialitäten erhalten GGA-Schutz

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst als geschützte geo-graphische Angaben (GGA) eingetragen.

Am 7 August 2017 wurde das Eintragungsgesuch für die drei Appenzeller Spezialitäten, Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst als geschützte geo-graphische Angaben (GGA) publiziert. Das Gesuch hatte laut BLW nur eine Einsprache zur Folge, die aber in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde. Das Appenzeller Mostbröckli, hergestellt aus edlen Stücken von Tieren der Rindergattung wird, im Unterschied zu luftgetrocknetem Rindfleisch geräuchert und später getrocknet. Typisch sind seine urchige, runde und natürliche Form und die deutliche Gewürznote mit ausgeprägtem Pökelaroma. Der Appenzeller Pantli ist eine Rohwurst, deren Name von ihrer Unförmigkeit herrühren soll. Sie wird getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Er besticht durch seine lange und kantige Form und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch. Die Appenzeller Siedwurst ist eine Brühwurst, die entweder roh, gekocht oder pasteurisiert angeboten wird. Diese Wurst verfügt über einen typischen Kümmel- und Knoblauchgeschmack. Die geschichtliche Entwicklung dieser drei Appenzeller Spezialitäten reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Über die Jahre hinaus hat sich in der Ostschweiz ein hohes Qualitätsniveau entwickelt, das auf bestem Rohmaterial und sorgfältiger Verarbeitung basiert. Ihren Ruf verdanken die drei Appenzeller Spezialitäten einerseits ihren besonderen qualitativen Eigenschaften, dem traditionellen Herstellungsverfahren und andererseits aber auch ihren Namen, welche die Produkte eindeutig mit einer bestimmten Schweizer Region verbinden – dem Appenzeller- und St. Gallerland.

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