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Pflanzenschutzmittel im Fokus

Gleich zwei aktuelle Initiativen zielen auf ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln ab. Ein solches Verbot würde dazu führen, dass die Konsumenten Qualitätsstandards, die sie gewohnt sind, nur noch bei Importprodukten finden würden.

Kaum sind einige der hängigen Volksinitiativen im Bereich der Nahrungsmittelwirtschaft vom Volk (Ernährungssicherheit) oder dem Parlament (Ernährungssouveränität, Fair-Food) beurteilt worden, stehen schon die nächsten ins Haus. Zum einen ist da die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative), die am 28. Februar 2018 mit 113›979 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. Die Initiative verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pflanzenschutzmittel einsetzen, in ihrer Tierhaltung ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz auskommen, und nur so viele Tiere halten, wie sie ohne Futtermittelimporte ernähren können. Zum anderen geht es um die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», für die bisher gut 80 000 Unterschriften gesammelt wurden. Sie will den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verar­beitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verbieten und zudem auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pflanzenschutzmittel enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, untersagen. Beide Initiativen verlangen damit eine radikale Umstellung der pflanzlichen Produktion in der Schweiz. Passend zu diesen Initiativen und sozusagen präventiv zur politischen Entwicklung verschickte Vision Landwirtschaft am 18.  März 2018 einen «Offenen Brief an die LandwirtInnen der Schweiz». Vision Landwirtschaft setzt sich nach eigenen Angaben für eine verfassungsgemässe Agrarpolitik ein, die eine nachhaltige, wirtschaftlich starke, bäuerliche Landwirtschaft wirksam fördert. Der Verein ruft die Kartoffelproduzenten dazu auf, auf den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Ephosin zu verzichten, das im Kartoffelbau gegen den Drahtwurm eingesetzt wird. Es sei für Vögel, Säuger und andere Lebewesen sehr gefährlich, habe eine geringe Wirksamkeit und werde vom Bundesamt für Landwirtschaft geradezu inflationär bewilligt. Es gehe auch ohne Ephosin, weil Drahtwurmschäden mit einer guten Fruchtfolge und Bodenbearbeitung in «wirtschaftlich tragbaren Grenzen» gehalten werden könnten. Was ist tragbar? Und hier stecken wir mitten in der Diskussion: Wer definiert, was «wirtschaftlich tragbare Schäden» durch Schädlinge sind? Ist der Konsument bereit, Kartoffeln mit Löchern oder Wurmbefall zu kaufen? Was wird er dafür bezahlen? Der Drahtwurm ist einer der schlimmsten Schädlinge im Kartoffelbau. Er verursacht jedes Jahr grosse Verluste für die gesamte Wertschöpfungskette, sowohl bei der Produktion als auch bei den Industrie- und Handelsbetrieben. Die Drahtwurm-Population hat in den vergangenen Jahren aufgrund verstärkter Extensivierung, pflugloser Anbausysteme und dauernd begrünter Flächen im Rahmen des Bodenschutzes zugenommen. Die Fruchtfolge als präventive Massnahme steht bei der Bekämpfung zwar an erster Stelle, reicht aus den genannten Gründen aber allein nicht mehr aus, um qualitativ einwandfreie Ware zu erzeugen. Deshalb sind wirksame Bekämpfungsmassnahmen nötig. Ephosin ist in der Schweiz aktuell das einzige direkte Mittel gegen Drahtwürmer, an ihm führt kein Weg vorbei. Das Zulassungsverfahren des BLW und die Auflagen für den Einsatz von Ephosin sind streng. Es braucht eine Sonderbewilligung, die an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft ist. Das Mittel wird bei der Pflanzung der Kartoffeln direkt in die Furche ausgebracht und sofort mit Erde zugedeckt. Es ist nicht zugänglich für Vögel und Säugetiere und kann auch nicht oberflächlich abgeschwemmt werden. Ephosin wirkt zudem direkt auf den Drahtwurm, der Schädling wird also ausserhalb der Kartoffel bekämpft. 2016 wurde Ephosin auf weniger als 8% der Kartoffelfläche eingesetzt. Das Dilemma stellt sich in fast allen Wertschöpfungsketten: Einerseits möchte man zu möglichst naturnahen Bedingungen produzieren, andererseits gilt es, qualitativ hochstehende Ware zu erzeugen. Wie viele Mängel sind die Konsumenten bereit zu akzeptieren, wenn dafür auf Pflanzenschutzmittel verzichtet werden kann? Vision Landwirtschaft und die Kreise hinter den beiden Initiativen meinen, der Konsument sei sehr tolerant. Das darf bezweifelt werden. Es mag eine Minderheit von Konsumenten geben, die Mängel bei Kartoffeln und anderen Produkten akzeptieren würden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die meisten Konsumenten einwandfreie Ware wollen, die sie beim Kauf gerne ausführlich begutachten und daraus letztlich das für sie ansprechendste Produkt herauspicken. Problem auslagern? Die Branchen sind auf den Absatz ihrer Produkte angewiesen und daher dazu angehalten, das zu produzieren, was eine Mehrheit der Konsumenten will. Das ist – zumindest im Moment – qualitativ einwandfreie Ware ohne Mängel. Wenn dies in der Schweiz erschwert wird, indem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten wird, werden die Konsumenten auf Kanäle wechseln, aus denen einwandfreie Ware kommt – und das dürfte primär der Importkanal sein. Ob das im Sinne der Initianten ist, darf abermals bezweifelt werden, denn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ausland ist zum einen nachgewiesenermassen deutlich intensiver als in der Schweiz und kann zum anderen von hier aus nicht beeinflusst werden. Das Problem würde einfach ausgelagert, zum Nachteil der inländischen Wertschöpfungsketten. Das kann keine nachhaltige Lösung sein. *Urs Reinhard, Co-Geschäftsführer fial

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