Datum:

Altersguillotine in der Gewerbekammer eingeführt

Mitglieder der Gewerbekammer dürfen sich nur noch zur Wahl stellen, wenn Sie jünger als 68 Jahre alt sind und noch keine 14 Amtsjahre absolviert haben.

von PaR

Jean Francois Rime, Präsident Gewerbeverband SGV

Es brauchte zwei Anläufe am heutigen Gewerbekongress in Bern. Erst nach einem Ordnungsantrag und einer zweiten korrekten Auszählung der Stimmen war klar: Die Delegierten am Schweizerischen Gewerberkongress vom 16. Mai 2018 im Kursaal Bern haben ihre Statuen geändert. Neu können nur noch Persönlichkeiten in den Vorstand – die sogenannte Gewerbekammer –  gewählt werden, die das 68igste Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Gleichzeitig gilt jetzt auch eine Amtszeitbeschränkung: Wiedergewählt kann nur werden, wer weniger als 14 Amtsjahre absolviert hat. Mit dieser Änderung wollten die Delegierten dem rascheren Wandel in der KMU-Wirtschaft Rechnung tragen und damit Platz für neue Ideen schaffen. Die beiden Änderungen treten aber erst bei der nächsten Wahl in Kraft, voraussichtlich in zwei Jahren.