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Ständerat will keine Milchmengensteuerung

Der Ständerat lehnt eine Motion und zwei Standesinitiativen ab, welche die Wiedereinführung einer Mengensteuerung im Milchmarkt verlangen.

Der Kanton Genf verlangte Allgemeinverbindlichkeit für die Steuerung der Milchproduktion und der Preise. Der Kanton Freiburg forderte gesetzliche Bestimmungen für einen verbindlich erklärten Standardvertrag für den Kauf und Verkauf von Rohmilch. In dem Vertrag sollten Mengen und Preise für eine bestimmte Zeitspanne festgesetzt werden. Jacques Nicolet (SVP/VD) wollte mit seiner im vergangenen Frühjahr von der Mehrheit des Nationalrats unterstützten Motion die nach der Aufhebung der Milchkontingentierung 2009 gegründete Branchenorganisation (BO) Milch in die Pflicht nehmen, die Milchmengen zu steuern. Die Mengen und die Preise für ein Jahr sollte der Bundesrat erlassen. Die BO Milch habe bisher nicht aufzeigen können, dass sie den Milchmarkt regulieren wolle und könne, kritisierte Nicolet im Motionstext. Mit dem Nein des Ständerates ist die Motion vom Tisch. Die beiden Standesinitiativen gehen an den Nationalrat. Peter Hegglin (CV)/ZG), Präsident der BO Milch, sagte: «Die Initianten möchten die Verteilung der Produktionsmenge geregelt haben und stellen sich vor, dass bei einer gesteuerten und damit geregelten Produktion automatisch höhere Produzentenpreise anfallen. Wir von der Branchenorganisation Milch sehen dies aber als Illusion, weil wir uns in einem teilliberalisierten Markt befinden und von einer allfälligen tieferen Produktion in der Schweiz vor allem die Importeure profitieren würden.» Auch der Bundesrat lehnte die Vorstösse ab. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, um der Branchenorganisation Milch vorzuschreiben, eine Mengensteuerung für den Milchsektor umzusetzen, erklärte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Dies wolle der Bundesrat auch nicht ändern. Schneider-Ammann verwies auf den vom Bundesrat per 2018 und bis Ende 2021 allgemeinverbindlich erklärten Standardvertrag für den Milchmarkt. An ihn hätten sich alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch zu halten. Milchkäufer müssen jeweils bis zum 20. des Monats über Mengen und Preis im Folgemonat informieren. Produzenten erhielten damit verbindlichere Entscheidungsgrundlagen, sagte Schneider-Ammann.  

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