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Überraschendes Urteil zu Züchtungsmethoden

Roland Wyss zu Genome Editing und brachialeren Methoden zur Züchtung.

(Bild: youtube)

Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs von Ende Juli war aufsehenerregend und überraschend: Neue Züchtungstechniken wie Genome Editing und CRISPR/Cas sollen juristisch genauso beurteilt werden wie die bisherigen gentechnischen Methoden. Pflanzen, die keine Fremdgene enthalten, und nur gezielte Veränderungen aufweisen, müssen als gentechnisch veränderte Organismen geprüft und gekennzeichnet werden. Das ist einerseits verständlich, weil auch mit den erwähnten neuen Methoden natürlich mit Absicht Gene verändert werden. Andererseits ist es ein problematischer Entscheid, weil «vor-gentechnische» und viel brachialere Methoden wie die Bestrahlung oder chemische Behandlung, durch die etwa der Hartweizen oder die Braugerste entstanden sind, natürlich nicht als Gentechnik zu deklarieren sind – einfach, weil sie schon länger verwendet werden. Der Pflanzenzucht und der Landwirtschaft im nach wie vor gentech­kritischen Europa wird also letztlich verwehrt, was im Rest der Welt längst in Gange ist: Nämlich die effiziente Entwicklung von Nutzpflanzen, die zum Beispiel auch künftigen klimatischen Anforderungen gewachsen sind.

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