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Detailhandel: Bundesrat gegen Verpackungs-Vorschriften

Jedes Jahr landen 1,2 Millionen Tonnen Verpackungen im Abfall. Obwohl ein grosser Teil dieses Abfallbergs unnötig ist, will der Bundesrat keine verbindlichen Vorschriften erlassen.

Er lehnt eine Motion des Walliser CVP-Nationalrats Benjamin Roduit ab, der eine Rücknahmepflicht einführen will. Laut Bundesrat würde dadurch ein sehr grosser Strom von Stoffen umgeleitet, mit entsprechenden Anforderungen an die Logistik und den damit verbundenen Kosten, heisst es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Zudem sei es aufwendig zu kontrollieren, dass nicht auch Material anderer Herkunft in den Geschäften abgegeben werde. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass ein entsprechender Vorschlag im Rahmen der Vorlage "Grüne Wirtschaft" im Parlament gescheitert war. Plastik-Flut eindämmen Roduit ist anderer Meinung: Unser Planet habe wohl nicht die Zeit, um darauf zu warten, bis die "unsichtbare Hand" des Marktes ihr Werk vollendet habe, schreibt er. Wenn der Berg unnötiger Abfälle wirklich kleiner werden solle, brauche es klare und starke Signale an den Detailhandel. Ein solches Signal hat vor nicht allzu langer Zeit zur Eindämmung der Flut von Wegwerf-Plastiksätzen geführt. Der Detailhandel reagierte erst, als das Parlament den Bundesrat beauftragte, ein Verbot auszuarbeiten. Inzwischen muss an den meisten Verkaufsstellen für Plastiksäcke bezahlt werden. Das Parlament verzichtete dann darauf, das Verbot umzusetzen. Ein Postulat im Zusammenhang mit Plastik von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH) will der Bundesrat hingegen annehmen. Er erklärt sich bereit, die Quellen und Eintragswege von Plastik und Mikroplastik in die Umwelt und die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu untersuchen. Zudem will er einen Aktionsplan prüfen.

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