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Nachfolgelösung für Milch steht

Die Milchbranche hat sich definitiv auf eine Nachfolgelösung zum Schoggigesetz geeinigt. Die Branche ist zufrieden, Schokoladen- und Biskuithersteller eher weniger.

Der Bundesrat hat vor einigen Wochen die WTO-konforme Umlagerung der bisherigen Schoggigesetz-Mittel in Zulagen für Milch und Getreide beschlossen. Nun hat sich auch die Milchbranche auf eine Lösung für den privatrechtlichen Teil der künftigen Rohstoffverbilligung geeinigt. Peter Hegglin, der Präsident der Branchenorganisation (BO) Milch, erklärte an einer Medienorientierung in Bern, er habe «keine Bedenken», dass dies eine gute Lösung sei, sie sei sehr gut und gründlich vorbereitet worden. Die Milchbauern erhalten künftig vom Bundesamt für Landwirtschaft eine Milchzulage von 4,5 Rappen pro Kilogramm Milch. Die Erstmilchkäufer ziehen diese 4,5 Rappen ein und bezahlen sie in einen Fonds ein. Die Gelder gehen zu 80 Prozent in einen Fonds zur Rohstoffverbilligung und zu 20 Prozent in einen Fonds zur Regulierung für Milchfett. Die neue Lösung werde wie die alte ermöglichen, dass Schweizer Milchbauern und Erstmilchkäufer ihre Milch für Exportprodukte zu Schweizer Preisen verkaufen können, sagte Stefan Kohler, Geschäftsführer der BO Milch. Das Ganze sei sowohl für die Milchproduzenten wie auch für die Verarbeiter ein Nullsummenspiel. Für die verkäste Milch wird die Verkäsungszulage ab 2019 von bisher 15 Rappen auf neu 10,5 Rappen gekürzt. Die Stützung bleibt mit den 4,5 Rappen damit gleich. Die treuhänderische Verwaltung der Fonds erfolgt über die TSM Treuhand GmbH, ebenso die monatliche Auszahlung an die Exporteure. Die Entschädigung der Exporteure erfolgt nicht mehr auf der Basis von Rohstoffdifferenzen bei verschiedenen Milchgrundstoffen, sondern auf Basis der Milchpreisunterschiede zwischen dem Schweizer A-Milchpreis und dem «Kieler Rohstoffwert Milch». Die Kontrollorganisation ProCert kontrolliert bei den Firmen, ob tatsächlich die Schweizer Rohstoffe verwendet werden, für die Gesuch gestellt wird. Die Milchproduzenten müssen beim Bund ein Gesuch stellen, um die Verkehrsmilchzulage künftig zu erhalten. Sie erhalten die Zahlung monatlich vom BLW aufgrund der Daten, welche die TSM Treuhand GmbH dem BLW liefert. Es geht um viel Milch und viel Geld Insgesamt geht es um rund 280 Millionen Kilogramm Milch, die in verarbeiteter Form exportiert werden und bei denen mit der neuen Lösung die Preisdifferenz ausgeglichen wird. Das sind rund 8 Prozent der gesamten Schweizer Milchmenge und 13 Prozent der Molkereimilch. Und es sind immerhin 86 Prozent der Milchmenge, die in Form von Käse exportiert wird, wie BO Milch-Chef Kohler erläuterte. Statt knapp 80 Millionen Franken wie bisher stehen für die Rohstoffverbilligung bei exportierten Milchgrundstoffen im nächsten Jahr noch 63 Millionen zur Verfügung. Die Beiträge, die für die nicht verkäste Milch eingezogen werden, ergeben eine Summe von 78,9 Millionen Franken. Davon stehen 80 Prozent für den Fonds Rohstoffverbilligung zur Verfügung, 20 Prozent gehen weg für den Fond Regulierung, mit dem saisonale Milchfettüberschüsse gestützt und verkauft werden sollen. Im Fonds Rohstoffverbilligung wiederum sind fünf Prozent oder drei Millionen Franken reserviert für innovative Epxortprodukte, in der sogenannten Marktentwicklungsbox. Der Beitrag erhöht sich im zweiten Jahr auf sieben Prozent und im dritten Jahr auf neun Prozent. Entsprechend sinkt der Betrag in der Hauptbox auf 91 Prozent oder 57,3 Millionen Franken. Die Gelder würden nur noch reichen für etwa zwei Drittel des Bedarfes, sagte Stephan Hagenbuch, Direktor der Schweizer Milchproduzenten. Die Deckung der fehlenden Beträge wird wie bisher unter den Marktpartnern ausgehandelt. Zweite Verarbeitungsstufe ist nur halb zufrieden 57,3 Millionen Franken von fast 80 Millionen, die der Bund den Milchbauern ausbezahlt: Das ärgert die Schokoladen- und Biskuithersteller. «Ein wesentlicher Teil der Gelder wird zweckentfremdet», sagt Urs Furrer, Direktor der Herstellerverbände Chocosuisse und Biscosuisse. Das sei «nicht im Sinne des Erfinders». Beim Milchpulver würde künftig statt wie derzeit umgerechnet über 35 Rappen pro Kilogramm Milch künftig nur noch 25 Rappen ausgeglichen. Dazu komme, dass die Spielregeln zur Verteilung des Geldes von der Milchbranche gemacht würden, die zweite Verarbeitungsstufe sei bloss interessierter Beobachter am Spielfeldrand. Auch wenn man froh sei, eine nahtlose Nachfolgeregelung gefunden zu haben, sei diese für die Exporteure weniger gut als die frühere Lösung. Gleichzeitig mit der Nachfolgelösung werden per Anfang 2019 auch Verfahrens-Erleichterungen beim aktiven Veredelungsverkehr umgesetzt. Statt eines Gesuchs- und Konsultationsverfahrens wie bisher wird es künftig nach Einreichen des Gesuchs eine kurze Karenzfrist geben, während der die Eidg. Zollverwaltung betroffene Organisationen informiert. Die Erleichterung bezeichnet Furrer als «absolut nötig» und als «immerhin gewisse Liberalisierung». Der Bundesrat habe der zweiten Verarbeitungsstufe ursprünglich zugesagt, dass Gesuche ohne Informationspflicht und Karenzfrist durchgewunken würden, nun werde es doch wieder etwas komplizierter als geplant. roland.wyss@rubmedia.ch

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