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Zuckermarkt: Unabhängige Überprüfung ist nötig

Bundesbern schlägt einen Mindestgrenzschutz für Zucker für drei Jahre ab 1. Januar 2019 vor. Statt neu Grenzschutzmauern aufzubauen, sollte möglichst rasch eine unabhängige Überprüfung des Zuckermarkts in der Schweiz an die Hand genommen werden.

Ende September schickte das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement eine Vorlage mit vier Massnahmen zur befristeten Stützung des Schweizer Zuckers in die Konsultation. Der Vier-Punkte-Plan umfasst auf kurzfristiger Ebene die Auflösung von für solche Situationen gebildeten Reserven der Schweizer Zucker AG (SZU), einen auf drei Jahre befristeten Mindestgrenzschutz für Zucker von 70 Franken pro Tonne sowie eine ebenfalls auf drei Jahre befristete Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben. Diese kurzfristigen Massnahmen sollen bereits per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden. Auf der strate­gischen Ebene wird die «Erstellung einer unabhängigen Studie zum Optimierungspotenzial der Schweizer Zuckerproduktion und die Umsetzung von deren Ergebnissen» vorgeschlagen. Freier Zugang zum EU-Markt für verarbeiteten Zucker Heute setzt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Zollansätze für Zucker so fest, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der Euro­pä­ischen Union (EU) entsprechen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile für die einheimischen Nahrungsmittelhersteller verhindert werden, nachdem die Schweiz mit der EU im Rahmen der Bilateralen II den Freihandel für Zucker in Verarbeitungsprodukten vereinbarte. Ende September 2017 erfolgte eine Reform der EU-Zuckermarktordnung, was einzelne Akteure dazu veranlasste, von einer «einseitigen Änderung der Spielregeln» zu sprechen. Ein solcher Befund wäre aber falsch. Bei der Genehmigung der Bilateralen II wurden künftige Preissenkungen wegen Änderungen der EU-Zuckermarktordnung bewusst eingerechnet. In der Botschaft und im Parlament wurde wiederholt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in einem solchen Fall der Schweizer Preis dem EU-Preis folgen müsse. Damit war selbst die Schweizer Zuckerherstellerin einverstanden. Die Vorteile des Gesamtpakets mit dem freien Zugang zum EU-Markt für Zucker in verarbeiteter Form überwiegen nämlich auch für sie. Probleme bei der Finanzierung Bei genauerer Betrachtung zeigen sich zwei Probleme, die in der politischen Diskussion um den Zuckerpreis bislang nur wenig Beachtung fanden, aber als relevant erscheinen. Zum einen geht es um die Pflichtlager. Diese werden durch Importabgaben (Garantiefonds-Beiträge, GFB) finanziert. Mit dem Anstieg der Inlandproduktion von Zucker im vergangenen Jahrzehnt gingen die Netto-Importe und damit auch die Einnahmen für die Pflichtlagerfinanzierung aber stark zurück. Zum anderen geht es um die Rückerstattungen bei Exporten in Nicht-EU-Länder. Auch diese werden durch die GFB finanziert. Den Löwenanteil der entsprechenden Ausgaben machen Auszahlungen für den Export von Schweizer Zucker in Energy-Drinks ohne Herkunftsangabe aus. Mit sinkenden Importmengen ist die Nachhaltigkeit dieses Geschäftsmodells fraglich. Der Druck zur Einführung einer Importnachweispflicht dürfte deshalb sehr rasch zunehmen. Dies würde aber auch Exporteure von typischen Schweizer Traditionsprodukten treffen. Der negative Effekt dieser Beschränkung würde durch eine grenzschutzbedingte Verteuerung des Zuckerpreises verstärkt. Umfassende Analyse nötig Insgesamt zeigt sich ein nicht in jeder Hinsicht klares Bild von der Gesamtsituation der Schweizer Zuckerwirtschaft. Auch die Unterlagen zur eingangs erwähnten Konsultation enthalten nicht alle für eine Gesamtbeurteilung nötigen Informationen. Anstelle von überhasteten staatlichen Eingriffen ist deshalb eine möglichst rasche, umfassende und unabhängige Untersuchung des Schweizer Zuckermarkts vorrangig. Allgemein wird mit einem Wiederanstieg der Zuckerpreise in den nächsten zwei bis drei Jahren gerechnet. Um solche Phasen zu überbrücken, wurden bei der SZU offenbar Reserven gebildet. Da davon auszugehen ist, dass diese Reserven aus Verkaufserlösen gespeist wurden, haben die Unternehmen der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie als Kunden der Monopolistin für Schweizer Zucker bereits eine Vorfinanzierung zur Überbrückung dieser Übergangsphase geleistet. *Urs Furrer ist Co-Geschäftsführer fial

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