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Ampel? Nutriscore? Lebensmittelbatterie?

Zurzeit spriessen in unseren Nachbarländern unterschiedlichste Systeme einer «vereinfachten» Lebensmittelkennzeichnung aus dem Boden. Die fial lehnt eine Ampelkennzeichnung nach wie vor ab.

Die Lebensmittelbatterie, wie sie in Italien verwendet wird. (Bild zvg)

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen hatte als Schwerpunkt für das Jahr 2018 insbesondere die Einführung eines Ampelsystems für Lebensmittel gefordert. Diese Forderung im Jahr des Inkrafttretens des Largo-Paketes, mit dem der Konsument über so viele Informationen über Lebensmittel verfügen wird, wie noch nie, irritierte die fial. Es schien uns sinnvoller, erst einmal die Revision zu verdauen und abzuwarten, wie der Konsument überhaupt auf die neuen Informationen reagiert. Nichtsdestotrotz ging die Entwicklung weiter. Der Konsumentenschutz hat Umfragen gemacht, «welches» Ampelsystem die Konsumenten bevorzugen (nicht aber, ob sie überhaupt eines wollen, respektive, ob sie auch dann noch eines wollen, wenn Zusatzkosten entstehen!). In Frankreich wurde Nutriscore eingeführt, Belgien möchte nachziehen und Danone erste Produkte mit Nutriscore auch in der Schweiz verkaufen. In Italien wird an einem System gearbeitet, das die GDA-Werte als Batterien darstellen will. England führt sein klassisches Ampelsystem weiter und andere Staaten vertrauen auf das Healthy Choice Label. «A big mess!» Dieser ganze Labelsalat rührt letztlich daher, dass sich die EU-Kommission nicht auf die gemäss LMIV längst fälligen Nährwertprofile und freiwilligen Kennzeichnungsmodelle festlegen will. Die fial beobachtet die daraus resultierenden nationalstaatlichen Entwicklungen sehr genau. In den fial Gremien konnte sich aber noch keines der näher untersuchten Systeme durchsetzen. Dies weil sich letzlich jedes System, das Lebensmittel klar als «gesund» oder «ungesund» kategorisiert, selbst disqualifiziert. Es gibt keine per se guten oder schlechten Lebensmittel, sondern es geht um eine ge-sunde und ausgewogene Ernährung kombiniert mit genügend Bewegung. Auch gute Lebensmittel abgestraft So straft zum Beispiel die klassische englische Ampel unbegründet auch Produkte mit einem hohen Wert in der Ernährung ab. Nüsse, Oliven- oder Rapsöl, also Produkte mit hohem ernährungsphysiologischem Wert, welche nur in kleinen Mengen gegessen werden, würden klar rot markiert. Kochsalz hätte 4 grüne und einen roten Punkt, obschon die referenzierten 100 Gramm pro Tag einen durchschnittlich schweren Teenager ohne weiteres töten würden. Nutriscore, das französische System, bewertet Lebensmittel mit einer einzigen Farbe von grün bis dunkelorange. Es will weiter gehen als die klassische Ampel und den eigentlichen Nährwertprofilen Rechnung tragen. Das System bringt sowohl negative (zum Beispiel gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz) als auch positive Aspekte (zum Beispiel Gemüse und Frucht-anteil) in die Gesamtbewertung mit ein. Auch Nutriscore entbindet den Konsumenten aber nicht davon, sich abwechslungsreich und in der Gesamtheit gesund zu ernähren. So könnte sich eine Person durchwegs mit Produkten der Klasse A (grün) ernähren, aber trotzdem an starken Mangelerscheinungen leiden oder ohne weiteres übergewichtig werden. Die konkreten Berechnungen von fial-Mitgliedern zeigten sodann, dass zum Beispiel Pommes Frites grün gekennzeichnet werden könnten (der «Gemüseanteil» setzt sich gegenüber dem Fett und dem Salz durch), ein Vollkorn-Knäckebrot demgegenüber mit gelb. Dies ist notabene offensichtlich dieselbe Kennzeichnung, die ein McDonald’s Hamburger erhält. Aber auch die anderen Konzepte, wie die italienische Idee der Darstellung der GDA-Werte als Batterien, oder das Healthy Choice Label, welches besonders gesunde Lebensmittel einer bestimmten Kategorie hervorheben, nicht aber das Lebensmittel an sich als gesund oder ungesund bewerten sollen, konnten sich bisher nicht breit durchsetzen. Auf freiwilliger Basis Die fial lehnt die Einführung einer Ampelkennzeichnung für die Schweiz daher nach wie vor ab. Zunächst muss der Wildwuchs der verschiedenen Systeme in unseren Nachbarstaaten konsolidiert und die Systeme auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Sollten die Schweizer Konsumenten danach in Kenntnis aller Fakten die Einführung eines dieser Systeme wünschen, ist zentral, dass innerhalb der Schweiz nicht verschiedene Systeme bestehen, sondern nur ein einziges. Zudem muss die Anbringung der Kennzeichnung auf freiwilliger Basis beruhen, damit sie effektiv dort erfolgt, wo der Konsument sie auch nachfragt. Dr. Lorenz Hirt, Co-Geschäftsführer fial und Partner bei Markwalder Emmenegger Rechtsanwälte

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