Richtpreis für A-Milch bleibt konstant
Der Richtpreis für A-Milch beträgt auch im 2. Quartal des Jahres 2019 68 Rappen pro Kilogramm.
Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) belässt den Richtpreis für industriell verarbeitete Molkereimilch (die sogenannte A-Milch) auch im zweiten Quartal auf 68 Rappen pro Kilogramm. Damit bleibt der Richtpreis seit Oktober 2017 unverändert. Der Entscheid fiel aufgrund der stabilen Milchmarkt-Situation bei leicht rückläufiger Produktion, wie die BOM am Donnerstag mitteilte.
Seit Anfang 2019 ist im Richtpreis die neue Milchzulage – die Nachfolgelösung des Schoggigesetzes – von 4,5 Rappen pro Kilo enthalten. Diese bezahlt der Bund. Die Bauern haben aber nichts von der Zulage, denn diese wird ihnen von den Abnehmern wieder auf der Milchgeld-Abrechnung abgezogen an die BOM überwiesen. Diese speist damit zwei Fonds.
Kaum Bedarf für Regulierungsfonds
Der eine Fonds, der mit jährlich 60 Mio. Fr. (80% der Mittel) gespiesen wird, dient der Rohstoffverbilligung analog des heutigen Schoggigesetzes. Allerdings erhalten Verarbeiter weniger Geld pro Kilogramm exportiertes Nahrungsmittel als heute. Laut Mitteilung der BOM sollen die ersten Auszahlungen an die Exporteure aus dem Fonds Ende Februar erfolgen.
Der andere Fonds, in den jährlich rund 16 Mio. Franken fliessen (20% der Mittel), soll für den Export überschüssiger Butter eingesetzt werden. Neu will die BOM auch Produkte wie Joghurts und Dessertprodukte im Export unterstützen, die bislang nicht von Schoggigesetz-Geldern profitiert haben. Damit sollen Innovationen und der Aufbau neuer Märkte gefördert werden. Die BOM teilt mit, dass für den Fonds Regulierung wenig Bedarf bestehe aufgrund der eher knappen Milchmenge in den ersten Monaten 2019.