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Institutionelles Abkommen: Kritische Prüfung nötig

Der Bundesrat will den Marktzugang zum EU-Markt langfristig sichern. Das dafür mit der EU ausgehandelte institutionelle Abkommen wirft einige heikle Fragen auf, welche aus Sicht der Nahrungsmittel-Industrie einer kritischen und vertieften Prüfung bedürfen.

Der Bundesrat führt derzeit eine Konsultation zum Institutionellen Abkommen (InstA) durch, das die Schweiz und die EU zwischen 2014 und 2018 ausgehandelt haben. Mit dem Abkommen will die Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt langfristig sichern. Die EU macht den Abschluss eines Abkommens über institutionelle Fragen zur Voraussetzung für die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs und die Weiterführung des Marktzugangs.

Anwendungsbereich
Das InstA bezieht sich einerseits auf die fünf bestehenden Marktzugangsabkommen im Bereich der Personenfreizügigkeit, des Landverkehrs, des Luftverkehrs, der technischen Handelshemmnisse und der Landwirtschaft – in letzterem sind zum Beispiel die Käsemarktliberalisierung und der Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen geregelt. Das heutige Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von 2004, das den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten regelt, ist vom InstA nicht erfasst. Hingegen bezieht sich das InstA auch auf zukünftige Marktzugangsabkommen. Somit wäre ein künftiges Marktzugangsabkommen im Bereich der Agrar- und Lebensmittel vom InstA erfasst. Für die erfassten Abkommen sieht das InstA institutionelle Mechanismen zur Rechtsentwicklung und -auslegung sowie zur Überwachung und Streitbeilegung vor. Bei der Rechtsentwicklung geht es um die regelmässige Anpassung der Marktzugangsabkommen an Entwicklungen des EU-Rechts zur Verhinderung von Handelshemmnissen. Das InstA sieht dafür eine dynamische Aktualisierung vor, wobei die Schweiz zwar konsultiert, ihr aber kein Stimmrecht gewährt wird. Ist die Schweiz nicht bereit, eine Weiterentwicklung zu übernehmen, kann die EU ein Streitbeilegungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren sowie auch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs EuGH bei der Rechtsauslegung sind Gegenstand aktueller politischer Diskussionen. Gleich verhält es sich mit Blick auf das Personenfreizügigkeitsabkommen, das der dynamischen Aktualisierung unterliegen würde. Zwar hat der Bundesrat bei den flankierenden Massnahmen, der Unionsbürgerrichtlinie und den Sozialversicherungen rote Linien markiert. Allerdings macht es den Anschein, dass diese roten Linien noch nicht überall die nötige Schärfe und Klarheit aufweisen. Hier scheinen nicht nur die Meinungen der Akteure der innenpolitischen Diskussion, sondern teilweise auch der Vertragsparteien auseinander zu gehen.
Staatliche Beihilfen
Das InstA sieht auch Einschränkungen der staatlichen Beihilfen vor. Diese Einschränkungen sind zwar ausschliesslich auf das bestehende Luftverkehrsabkommen und auf zukünftige Marktzugangsabkommen anwendbar. Trotzdem stellt sich die Frage, wie sich diese Einschränkungen künftig auf landwirtschaftliche Marktstützungsmassnahmen wie Verkäsungszulage, Milch- und Getreidezulage, Einzelkulturbeiträge etc. auswirken könnten – nicht nur mit Blick auf deren aktuelle Bedeutung, sondern auch hinsichtlich ihrer Funktion als mögliche Begleitmassnahmen zu Liberalisierungsschritten im Agrarbereich. Die fial spricht sich für den Ausgleich der heutigen Asymmetrien beim Grenzschutz mittels Senkung des Grenzschutzes für Rohstoffe sowie für die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Handelsbeziehungen aus. Gleichzeitig anerkennt die fial aber auch die Wichtigkeit allenfalls nötiger Begleitmassnahmen. Hier muss unser Land den nötigen Handlungsspielraum bewahren können. Das InstA muss diesbezüglich einer vertieften kritischen Prüfung unterzogen werden. Das revidierte Protokoll Nr. 2 zum FHA Schweiz-EU ist zwar nicht direkt vom Anwendungsbereich des InstA erfasst. Dessen Präambel enthält aber eine politische Absichtserklärung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Modernisierung des FHA. Würde dieses zu einem Marktzugangsabkommen, würde es dem InstA und damit der dynamischen Übernahme von EU-Recht unterstellt. In jedem Fall dürfte der Druck der EU auf den Abbau des Rohstoffpreisausgleichs beim Import von verarbeiteten Lebensmitteln in die Schweiz zunehmen. Zur Verhinderung einer Zunahme der Asymmetrie des Grenzschutzes für Roh- und Verarbeitungsprodukte müsste die Absichtserklärung zur Modernisierung des FHA mit einem unilateralen Bekenntnis zu einer symmetrischen Grenzschutzbewirtschaftung verbunden werden.

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