04.03.2024
EU verbietet Doppelqualitäten
Konsumgüter, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich zusammengesetzt sind, dürfen nicht mehr als identisch dargestellt werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt.
Vor allem in osteuropäischen Ländern gab es in den letzten Jahren immer wieder Klagen, dass Markenprodukte wie Nutella in diesen Märkten anders zusammengesetzt und mithin minderwertig seien. Am Freitag, 29. April stimmten die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten einem Kompromisstext zu, der dieses Vorgehen künftig verbietet: Unterschiedliche Qualitäten müssen auch unterschiedlich bezeichnet werden. Am Dienstag, 2. April sprach sich auch der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments dafür aus, wie LZ-net meldet. Die Zustimmung des Parlamentsplenums soll Mitte April folgen. Das Resultat wird ein «Dual Quality»-Verbot in der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken sein. Darin heisst es, dass es unzulässig sei, ein Produkt als identisch mit einem Produkt in einem anderen Mitgliedsstaat zu bezeichnen, wenn es signifikante Abweichungen in der Zusammensetzung oder im Charakter gebe, die nicht durch «legitime und objektive Faktoren» gerechtfertigt seien. Bei gerechtfertigen Abweichungen wie nationalen Gesetzgebunen oder divergierende Verpackungsgrössen müsse der Verbraucher informiert werden. Unterschiedliche Verbraucherpräferenzen werden im Gegensatzu zu frühren Entwürfen nicht mehr genannt. Wer zuwiderhandelt, muss mit Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.