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Aldi-Erben unterliegen vor Bundesverwaltungsgericht

Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht schliesst eine Revision der Erben gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Fall Aldi aus.

Die Eigentümerstruktur bei Aldi Nord ist kompliziert. (Bild zvg)

Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits am 6. März, eine Revision nicht zuzulassen, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Urteil, in dem der Einfluss der Familie auf den Discounter beschränkt wurde, sei damit rechtskräftig, sagte die Gerichtssprecherin. Zuvor hatte das «Manager Magazin» über die Entscheidung berichtet.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Grosse Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte.

Das Gericht liess keine Revision zu. Die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht hatten diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen und deshalb Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt - vergeblich.

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