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Neue Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch

Der Import von Halal- und Koscherfleisch ist dem Parlament ein Dorn im Auge. Das hat mit der fehlenden Deklarationspflicht zu tun, es gibt aber auch finanzielle Gründe. Nun soll das Gesetz geändert werden.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) hat am Donnerstag eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt: Koscher- und Halalfleisch, das innerhalb der für die jüdische und die islamische Gemeinschaft bestimmten Zollkontingente eingeführt wird, soll als solches deklariert werden müssen.

Heute gilt eine Deklarationspflicht nur für die erste Verkaufsstufe. Konsumentinnen und Konsumenten wissen oft nicht, dass sie Fleisch von rituell geschlachteten Tieren kaufen. Dank der Deklaration könnten sie gezielter auswählen, welche Art von Fleisch sie kaufen und konsumieren wollten, schreibt die Kommission im Bericht zur Vorlage.

Günstiger Import

In der Schweiz ist es verboten, Tiere ohne Betäubung zu töten. Halal- und Koscherfleisch wird daher importiert. Dafür stehen eigene Teilzollkontingente zur Verfügung, die versteigert werden. Weil daran jeweils nur wenige Importeure teilnehmen, ist der Zuschlag günstiger. Importeure von konventionellem Fleisch werden dadurch benachteiligt: Dieses kostet bis zu 10 Franken mehr pro Kilogramm.

Die parlamentarische Initiative, auf die die Gesetzgebungsarbeiten zurückgehen, verlangt daher neben der Deklarationspflicht auch die Verteuerung der Teilzollkontingente für Halalfleisch. Die WBK hat jedoch beschlossen, dieses Problem auf anderem Weg zu lösen.

Die grösste Differenz ergibt sich nämlich bei den Edelstücken vom Rind, die aus dem Hinterviertel der Tiere stammen. Die Kommission hat das Bundesamt für Landwirtschaft nun aufgefordert, das entsprechende Teilzollkontingent anzupassen: Hinterviertel dürfen nur noch am Stück importiert werden, wodurch die Einfuhr von Edelstücken beschränkt wird. Diese Anpassung ist nicht Teil der Gesetzesänderung.

Die WBK stimmte dem Vorentwurf mit 19 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. August 2019.

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