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Capri Sun erhält Schutz vor Nachahmern

Seit fünfzig Jahren wird Capri Sun im Standbodenbeutel angeboten. Nun hat die Marke den Kampf gegen einen Nachahmer gewonnen.

Das Landgericht Köln entscheidet in einem Rechtsstreit zugunsten von Capri Sun. Der klassische Capri Sun-Standbodenbeutel erhält somit gemäss lz-net.de aufgrund seiner «wettbewerblichen Eigenart» Schutz gegen Nachahmungen. Dies sogar unabhängig von der jeweiligen Aufmachung des Produkts – etwa unterschiedlichen Farben und Beschriftungen, wie der zuständige Rechtsanwalt bekannt gegegeben hatte. Damit dürfe die Getränkegruppe Riha Wesergold nun nicht mehr entsprechende Me-too-Produkte vertreiben. Wesergold legte Berufung ein. Capri Sun gehört dem Unternehmer Hans-Peter Wild, dem mit seiner ARIOS Holding, zu der unter anderem die Deutschen SiSi-Werke, die Capri-Sun AG und die INDAG GmbH & Co. Betriebs KG (dem Technologie-Tochterunternehmen von Wild) gehören. Der Sitz befindet sich in Zug. Die Mutterfirma Wild Flavors GmbH und den Hersteller von Fruchtzubereitungen WILD Dairy Ingredients GmbH, verkaufte Hans-Peter Wild 2014 dem US-Konzern Archer Daniels Midland zu einem Preis von 2,3 Milliarden Euro.

Milchwirtschaftliches Museum

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