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Bundesamt warnt vor Senf in Sojabohnenpaste

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor nicht deklariertem Senf in Sojabohnenpaste. Das BLV empfiehlt Senf-Allergikern, das Produkt nicht zu essen.

Das BLV wurde via europäisches Schnellwarnsystem RASFF informiert, dass in Sojabohnenpaste nicht deklarierter Senf nachgewiesen wurde, wie es am Mittwoch mitteilte. Eine Gesundheitsgefährung für Senf-Allergiker könne nicht ausgeschlossen werden. Das BLV rät deshalb diesen Personen von einem Verzehr ab. Für alle anderen Konsumenten sei das Produkt unbedenklich. Betroffen ist das Produkt «Sojabohnenpaste mit Gewürzen» mit Mindesthaltbarkeitsdatum 27.2.2020. Verkauft wurde das Produkt in der Schweiz bei: Attraktive 66 in Unterseen BE, Hong Kong in Thun BE, Dai Thangh Thrung in Hägendorf SO, Packmarkt Sabaratnam in Solothurn, Fleurs d'Asie in Chavennes-Renens VD, Lythan Sarl in Morges VD und Asia Star in Schlieren ZH.

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