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Schädliche Pestizidverbots- und Trinkwasser-Initiative

Die beiden PSM-Initiativen hätten stark negative Auswirkungen auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, auf die Lebensmittelindustrie und die gesamte Schweizer Volkswirtschaft.

Eine Umsetzung der Initiativen hätte sowohl auf die Volkswirtschaft als auch für den einzelnen Konsumenten stark negative Auswirkungen. (Bild zvg/lid)

Das Ziel ist dasselbe: Die Pestizidverbots- und die Trinkwasser-Initiative wollen beide den Ein­satz wichtiger Produktionsmittel (Pflanzenschutzmittel, Biozide und Antibiotika) drastisch einschränken. Die Pestizidverbots-Initiative will zudem den Import von mit Pestiziden hergestellten Lebensmitteln verbieten. Bei einer Annahme wäre die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Schweiz stark gefährdet. Die Initiativen hätten aber auch weitreichende Folgen für die gesamte Volkswirtschaft:

  • Die Initiativen würden die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit erschwinglichen und qualitativ hochstehenden Nahrungsmitteln gefährden. Berechnungen der Food and Agriculture Organization FAO gehen von einem Ertragsrückgang von bis zu 40 Prozent aus, wenn keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. In den für die Schweiz wichtigen Spezialkulturen (Kartoffeln, Gemüse, Obst, Wein) müsste mit Totalausfällen gerechnet werden.
  • Die Schweiz hat eine langjährige Tradition in der Veredelung und Verarbeitung von exotischen Rohstoffen. Dies – und die damit verbundenen Arbeitsplätze – würden mit der Pestizidverbotsinitiative gefährdet.
  • Die Initiativen schaden den Konsumenten, weil sie die Nahrungsmittelpreise in der Schweiz erhöhen und die Auswahl stark verkleinern würden.
  • Auch der Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz würde geschädigt. Technologieverbote in der Anwendung würden die entsprechende Forschung in der Schweiz unattraktiv machen.
  • Der Staat müsste einen umfangreichen Kontrollapparat aufbauen, um sicherzustellen, dass die staatlichen Anforderungen bei der Lebensmittelproduktion eingehalten werden.
Handlungsbedarf unbestritten
Umwelt- und Gewässerschutz sind zentrale und prioritäre Themen im nationalen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika wird seit 2015 in der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) gefördert. Landwirtschaft, Behörden und Industrie arbeiten also bereits intensiv daran, unerwünschte Einträge sowie den Einsatz von Antibiotika kontinuierlich zu reduzieren. Für die Wirtschaft ist klar und unumstritten, dass diese Anstrengungen weiter gehen müssen. Eine Minderheit im Nationalrat forderte als indirekten Gegenvorschlag zu den Initiativen eine teilweise Verankerung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel im Landwirtschafts- und Gewässerschutzgesetz. Dieser Ansatz wurde vom Nationalrat zu Recht verworfen, denn er bringt das Gefüge des Aktionsplans aus dem Lot. Gewisse Umweltaspekte werden einseitig betont. Das wird den komplexen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Produktion und dem Nachhaltigkeitsgedanken nicht gerecht.
Gegenvorschläge nicht zielführend
Generell sind Gegenvorschläge zu den beiden Initiativen nicht zielführend. Vielmehr ist die Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und der Strategie Antibiotikaresistenzen konsequent weiterzuführen. Obwohl der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vom Bundesrat erst vor anderthalb Jahren verabschiedet wurde, wurden von den 51 konkreten Massnahmen bereits 14 umgesetzt. Bei 34 Massnahmen laufen die Vorbereitungsarbeiten und nur bei 3 Massnahmen wurden die Arbeiten noch nicht begonnen. Auch die Strategie Antibiotikaresistenzen zeigt Wirkung: Allein vom Jahr 2015 zum Jahr 2016 ist in der Nutztiermedizin der Einsatz von sogenannten kritischen Antibiotika um rund 25% zurückgegangen; insgesamt betrug der Rückgang in dieser Periode 9%. Die fial lehnt die beiden extremen Initiativen und auch die Gegenvorschläge und Rückweisungsanträge, mit denen sich nun der Ständerat befassen wird, daher dezidiert ab. Ihre Annahme hätte weit über die Landwirtschaft hinausreichende Folgen. Es braucht keine neuen gesetzlichen Grundlagen: Die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze, Verordnungen, Strategien und Aktionspläne genügt.

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