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Verkäsungszulage: BLW widerspricht Uniterre

Die Bauerngewerkschaft Uniterre bezichtigt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die Verkäsungszulage nicht gesetzeskonform auszuzahlen und damit den Milchproduzenten Gelder vorzuenthalten.

15 Rappen pro Kilogramm Milch beträgt die Verkäsungszulage, die zur Förderung der einheimischen Käse- und Milchwirtschaft 1999 eingeführt wurde. Damit wollte der Bund verhindern, dass der inländische Milchpreis weiter fällt und dass Käsereien in der Schweiz die einheimische Milch genauso günstig einkaufen können wie die Konkurrenz im Ausland, erklärte Uniterre an der heutigen Pressekonferenz. Der Vorwurf Diese Käsereizulage sei nicht in allen Fällen an die Milchproduzenten weitergereicht worden, sagte Andreas Volkart, der die Recherchen zum Thema durchführte. Gemäss seinen Recherchen seien nur 60% der Zulagen an die Milchproduzenten gelangt. Hochrechnungen zeigten, dass es sich seit 1999 um rund 1 Milliarde Franken handle, die den Milchverarbeitern zugespielt worden sei. Auf die gesetzeswidrige Praxis habe Uniterre mehrmals aufmerksam gemacht, so auch im Parlament über die Interpellation von Nationalrat Fabian Molina am 12. Dezember 2018 zum "Systematischen "Bschiss" bei der Verkäsungszulage". Jürg Jordi, Leiter Kommunikation des BLW, weist die Vorwürfe vehement zurück. "Der bisherige Auszahlungsprozess ist sehr wohl rechtskonform. Das hat auch das Bundesgericht nicht anders beurteilt", so Jordi gegenüber dem LID. Basierend auf der Verordnung des Bundesrates über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich zahlt das BLW heute die Verkäsungszulagen auf Gesuch monatlich den Milchverwerterinnen und Milchverwertern aus, wie Jordi erklärt. Diese sind verpflichtet, die Verkäsungszulage innert Monatsfrist den Produzentinnen und Produzenten, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben, weiterzugeben. In der Abrechnung über den Milchkauf müssen die Milchverwerterinnen und Milchverwerter die Verkäsungszulagen separat ausweisen und die Buchhaltung so gestalten, dass ersichtlich ist, welche Beiträge sie für die Zulagen erhalten und ausbezahlt haben. Laut Jürg Jordi prüft die Inspektionsstelle des BLW stichprobenweise die Einhaltung der Verordnungsbestimmungen durch die Milchverwerter vor Ort. Bei Verfehlungen werden Untersuchungen eingeleitet. Unklarer Ausgangspunkt Für Jürg Jordi ist nicht klar, auf welchen Grundlagen die Vorwürfe von Uniterre beruhen. Uniterre-Sekretär Mathias Stalder hatte in der Fachzeitung "Schweizer Bauer" das kürzliche Bundesgerichts-Urteil dahingehend interpretiert, dass das BLW widerrechtlich handle und den Milchproduzenten damit die Gelder entgingen. "Wenn sich der Vorwurf aus einem Entscheid des Bundesgerichts herleitet, dann gilt es festzuhalten, dass das Bundesgerichtsurteil 2C_403/2017 im Zusammenhang mit einem Konkursfall und der unterlassenen Weiterleitung der vom Bund erhaltenen Zulagen eines Milchverarbeiters steht", so Jordi. "Es geht um die Frage, wer im Fall, dass der Käser nicht mehr zahlen kann, den Milchproduzenten die Verkäsungszulage schuldet." Und hier sei das Gericht zum Schluss gekommen, dass der Bund in diesem Fall die "Schulden" begleichen müsse, sagt Jordi.

Milchwirtschaftliches Museum

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