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Wirksamer Umweltschutz mit freiwilligen Massnahmen

Freiwillige Massnahmen im Umweltbereich bewähren sich in der Lebensmittelindustrie besonders. Der Staat sollte solche Massnahmen vermehrt ermöglichen.

Der Umgang mit problematischen Importhölzern könnte auch Auswirkungen auf weitere importierte Rohstoffe haben.

Kürzlich erhielt der Bundesrat vom Parlament eine neue Kompetenz zur Regulierung des Inverkehrbringens von Rohstoffen und Produkten, deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten. Die in der Sommersession beschlossene Kompetenzdelegation an den Bundesrat geht auf einen Vorstoss aus Kreisen der Holzbranche zurück. Zwei gleichlautende Motionen mit dem Titel «Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz» verlangten ein Importverbot für Holz aus illegalem Holzschlag, wie es auch in der Europäischen Union besteht. Ziel war die Beseitigung von Handelshemmnissen zu Lasten von Schweizer Unternehmen. Ausdehnung auf weitere Rohstoffe In der Folge legte der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Umweltschutzgesetzes vor. Demnach darf nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden, welches vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer Holz erstmals in Verkehr bringt, muss den Nachweis erbringen, dass die entsprechenden Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Der Nationalrat schlug eine Ausdehnung dieser Kompetenz auf weitere Rohstoffe oder Produkte vor, deren «Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährden» m Zweitrat wurde die Frage aufgeworfen, ob eine solche Kompe­tenz des Bundesrats nicht zu weit gehe. Ein Rückweisungs- und Prüfungsauftrag an die Kommission wurde aber abgelehnt. Dies, nachdem hervorgehoben wurde, dass dem Bundesrat einzig ermöglicht werden soll, zu reagieren, sollte künf- tig auch einmal eine andere Branche an ihn herantreten. Der Bundes­rat werde nicht von sich aus aktiv. Freiwillige Massnahmen gehen vor Der Bundesrat versicherte, dass er die neue Kompetenz nicht als «pleins pouvoirs» verstehe. Freiwillige Aktionen würden stets vorgehen. Als Beispiel für eine freiwillige Massnahme aus dem Lebensmittelbereich nannte der Bundesrat die Schweizer Plattform für nachhal­tigen Kakao; eine Multi-Stakeholder-Initiative, bei welcher nebst der Branche auch Nichtregierungs-Organisationen, Detailhändler, Forschungsinstitute und die Schweizerische Eidgenossenschaft mitwirken. Mit Blick auf die Diskussion um Palmöl verwies der Bundesrat sodann auf den konstruktiven Dialog mit der Branche. Dieser Dialog habe dazu geführt, dass beim Freihandelsabkommen mit Indonesien gemeinsam eine Lösung für Nachhaltigkeitskriterien gefunden worden sei. Privatinitiative gegen Food Waste und Umweltbelastung In einer vor wenigen Tagen publizierten Studie hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Umweltbelastung durch Food Waste untersucht. Zur Bekämpfung des Problems schlagen die Autoren unter anderem eine Kombination privater Massnahmen und Sensibilisierungsaktionen sowie Anpassungen finanzieller und gesetzlicher Rahmenbedingungen der Lebensmittelindustrie vor. Mit Blick auf das Letztgenannte ist an die bewährte und wiederholt bestätigte Zurückhaltung zu erinnern. So setzt der Bundesrat auch mit Blick auf den angekündigten Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen richtigerweise auf freiwillige Massnahmen. In der Lebensmittelherstellung entspricht die Vermeidung von Abfällen letztlich einer ökonomischen Logik: Die Unternehmen haben ein ureigenes wirtschaftliches Interesse an der Vermeidung von Abfällen. Darüber hinaus bringen Hersteller auf Ihren Produkten beim Mindesthaltbarkeitsdatum zunehmend den Hinweis «oft länger gut» an. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag an die Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten und indirekt zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Die Rolle des Staates sollte vor diesem Hintergrund vermehrt in der Ermöglichung freiwilliger Massnahmen statt in herkömmlichen Vorschriften und Verboten gesehen werden. Auch mit genügend langen Übergangsfristen bei neuen Deklarationsvorschriften kann der Regulator zum Beispiel mithelfen, Abfall in Form von wegzuwerfenden Verpackungen zu vermeiden. Last but not least gilt es, bei der Festlegung der in vielen Bereichen weiterhin unverzichtbaren staatlichen Regulierung Denkverbote zu verhindern. So gilt es mit Blick auf das berechtige ökologische Anliegen zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden in der Land- und Ernährungswirtschaft auch zu berücksichtigen, dass ein Anstieg von krankheits- oder schädlingsbedingten Ausfällen auf dem Feld oder des Mykotoxin-Befalls von Lebensmitteln bei der Lagerung ebenfalls zu einem Anstieg von Food Waste und damit zu einer Belastung der Umwelt führt. Letztlich ist also eine gesamtheitliche Betrachtung nötig. *Urs Furrer, Rechtsanwalt, Co-Geschäftsführer der fial

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