10.05.2022
Neue Massnahmen gegen Schlachtung trächtiger Rinder und Kühe
Die bisherige Branchenlösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen greift zu wenig. Proviande ergreift darum weitere Massnahmen.
Trächtige Rinder und Kühe sollen möglichst nicht im Schlachthof landen. (Symbolbild Pixabay)
2017 trat in der Schweiz eine Branchenlösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen in Kraft, die von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande erarbeitet wurde. Die darin enthaltenen Massnahmen sollten die Viehalter dazu verpflichten, ihre Kühe und Rinder vor dem Verkauf auf Trächtigkeit untersuchen zu lassen, um bereits den Transport solcher Tiere in die Schlachthöfe zu vermeiden. Nun bessert Proviande nach, wie die Dachorganisation der Fleischbranche mitteilt. Denn die Branchenlösung habe in der bisherigen Form nicht genügend zu einer Verbesserung der Situation beigetragen und damit nicht zum gewünschten Erfolg geführt, wie es in der Mitteilung heisst. Zwei neue Massnahmen führt Proviande laut Mitteilung ein:
- Obschon die Tierhalter bereits heute die Möglichkeit haben, eine Trächtigkeit zu deklarieren, muss dies bei Rindern ab einem Alter von 18 Monaten und bei Kühen, die vor mehr als fünf Monaten letztmals gekalbt haben, auf dem Begleitdokument für Klauentiere nun zwingend angezeigt werden. Dazu wird das Begleitdokument angepasst.
- Bei unbegründeten Schlachtungen von trächtigen Kühen und Rindern werden dem Lieferanten pro Tier 100 Franken abgezogen.
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