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Angabe von Schlachtmethode soll beim Fleisch verpflichtend werden

Die Angabe der Schlachtmethode soll beim Fleisch verpflichtend werden, und zwar für die heimische Produktion ebenso wie für das Importfleisch. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) hat sich für die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen, mit der der Bundesrat beauftragt wird, das Lebensmittelrecht entsprechend anzupassen.

Deklarationspflicht für Schlachtmethoden: Die WBK des Nationalrates will das Lebensmittelrecht anpassen. (Symbolbild Proviande)

Hintergrund der Diskussionen ist die Forderung nach einer Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch. Mit der verpflichtenden Angabe der Schlachtmethode beim Fleisch würde die Entscheidungsgrundlage der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert und die Deklaration unabhängig von der Religionsfrage erfolgen, argumentiert die Kommission gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.

Der Entscheid für die Kommissionsmotion fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen durch den Stichentscheid des Präsidenten. Die Minderheit, welche die Motion ablehnt, erachtet eine umfassende Deklarationspflicht als administrativ zu aufwändig.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen die Abschreibung der entsprechenden parlamentarischen Initiative des früheren Walliser CVP-Nationalrats Yannick Buttet. Ziel der Umsetzung der parlamentarischen Initiative ist die Einführung einer umfassenden Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch, das innerhalb der für die jüdische und die islamische Gemeinschaft vorgesehenen Teilzollkontingente importiert wird.

Kritik in der Vernehmlassung

Angesichts der zahlreichen ablehnenden und kritischen Stellungnahmen aus den Kantonen und von betroffenen nationalen Organisationen in der Vernehmlassung prüfte die Kommission die Alternativvorschläge zur Umsetzung der Initiative eingehend.

Der aus der Vernehmlassung hervorgehende Hauptkritikpunkt bestehe darin, dass die vorgeschlagene Deklarationspflicht nicht zur gewünschten Information der Konsumentinnen und Konsumenten führen würde. Bei fehlender Angabe «Halal» beziehungsweise «Koscher» würde die Erwartung geweckt, dass das Produkt tatsächlich kein Halal- beziehungsweise Koscherfleisch enthalte, was aber nicht in jedem Fall den Tatsachen entspreche.

Denn mit der von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde Fleisch von nicht betäubten Schlachttieren beziehungsweise nicht deklariertes Halal- und Koscherfleisch weiterhin über die konventionellen Kanäle parallel eingeführt werden können. Zudem dürfe Geflügel auch in der Schweiz ohne Betäubung rituell geschlachtet werden und müsste nicht als solches deklariert werden, heisst es weiter.

Ein Hauptanliegen der Initiative sei durch die von der Kommission verlangte Anpassung des Vollzugs der Schlachtviehordnung bereits umgesetzt. Halal- und Koscherfleisch könne seit dem 1. April 2019 nur noch mit Knochen eingeführt werden. Dadurch habe die Konkurrenz zwischen Importen über die Teilzollkontingente und jenen über die konventionellen Kanäle beseitigt werden können.

Milchwirtschaftliches Museum

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