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Geschäfte sollen noch geniessbare Lebensmittel nicht wegwerfen

Geschäfte sollen Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, aber noch geniessbar sind, an gemeinnützige Organisationen abgeben können. Nach dem Nationalrat will auch die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) neue Regeln, um gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen.

Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, eine rechtliche Grundlage für die erleichterte Abgabe von Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. (Symbolbild Pixabay)

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, eine Motion von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, eine rechtliche Grundlage für die erleichterte Abgabe von Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu schaffen.

Er betonte jedoch in seiner Antwort auf den Vorstoss, dass der Spielraum begrenzt sei, da der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet sein müsse. Eine Abgabepflicht für die Geschäfte wäre mit dem Konzept des Lebensmittelgesetzes nicht vereinbar, schrieb der Bundesrat.

Von einer Abgabepflicht ist zwar im Motionstext nicht die Rede, aber in der Begründung der Motion. Eine Minderheit der Kommission steht dem Vorstoss aus diesem Grund skeptisch gegenüber und beantragt dem Ständerat die Ablehnung.

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